Grafschaft Gemeinde weist Vorwürfe zur Frankensiedlung zurück

Grafschaft · Die neu gegründete Bürgerinitiative „Rettet die Frankensiedlung“ wirft der Gemeinde Grafschaft vor, das Projekt Frankensiedlung zu torpedieren. Die verweist auf Vertragsbestandteile, die bisher nicht erfüllt sind.

Die Frankensiedlung in Nierendorf sorgt weiter für Ärger.

Die Frankensiedlung in Nierendorf sorgt weiter für Ärger.

Foto: Gausmann/Martin Gausmann

Die Vorwürfe, die der Gemeinde Grafschaft von der neu gegründeten Bürgerinitiative Rettet die Frankensiedlung gemacht werden, weist der Erste Beigeordnete Michael Schneider entschieden zurück. Die Verwaltung richte sich bei ihrer Vorgehensweise ausschließlich nach Recht und Gesetz und nach der Beschlusslage des Gemeinderates.

Die Bürgerinitiative hatte der Gemeinde unter anderem vorgeworfen, das Projekt durch unverhältnismäßige Auflagen und Beauftragung stets neuer Gutachten auf Kosten des Trägervereins zu torpedieren. Deshalb hatte die Bürger­initiative eine Petition gestartet, mit der der Gemeinderat dazu gebracht werden soll, sich zur Unterstützung der Frankensiedlung zu bekennen.

Schneider erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass der Gemeinderat dem Vorhaben einmütig zugestimmt habe, wenn der Verein Frankensiedlung Nithrindorp die Kosten für die Bauleitplanung und die damit verbundenen Erschließungsanlagen übernehme. Das sei auch im „Städtebaulichen Vertrag“ zwischen der Gemeinde und dem Verein so festgehalten worden. Daneben verpflichte sich der Verein, alle erforderlichen Fachgutachten auf seine Kosten ausfertigen zu lassen, ebenso alle Kosten für die erforderlichen Erschließungsanlagen sowie die festzulegende Ausgleichsmaßnahmen zu tragen.

Grafschafts Erster Beigeordneter Michael Schneider.

Grafschafts Erster Beigeordneter Michael Schneider.

Foto: Gausmann

Umnutzung einer gemeindeeigenen Parzelle beantragt

Trotz offener Fragen habe der Gemeinderat 2018 einstimmig den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst. „Es war allen Beteiligten bewusst, dass der nächste Schritt erst dann erfolgen kann, wenn die offenen Fragen geklärt sind und damit ein beschlussreifer Planentwurf vorliegt“, so Schneider.

Im September 2019 habe der Verein erklärt, er wolle auf einer gemeindeeigenen Parzelle in unmittelbarer Nähe zur Frankensiedlung die erforderlichen Parkplätze errichten. Die vorgesehene Fläche sei jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des städtebaulichen Vertrages, da eine Nutzung durch den Verein für eigene Zwecke von Vornherein nicht vorgesehen gewesen sei. Die vom Verein beantragte Umnutzung der Parzelle bedeute daher, dass der Gemeinderat nunmehr über eine deutliche Abkehr von seiner jetzigen Haltung beraten und entscheiden müsse, so Schneider.

Zudem hatte die Verwaltung festgestellt, dass die Parzelle für einen Parkplatz ungeeignet sei. Zum einen werde sie bei einem 100-jährigen Starkregenereignis überflutet. Zum anderen bedinge die Nutzung des Areals als Parkplatz die Einziehung eines Wirtschaftsweges, weshalb vom Antragsteller Ersatzwege für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden müssten.

Auch die ebenfalls in Betracht gezogene, 750 Meter von der Frankensiedlung entfernt gelegene Parkfläche am „Leimersdorfer Sportplatz“ käme nicht infrage, da sie als Parkplatz für die Sportler und Besucher von Wettkämpfen des angrenzenden Fußballplatzes und der Tennisanlage diene.

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