Oberverwaltungsgericht Koblenz Gericht lehnt Güllebecken in Gelsdorf ab

GRAFSCHAFT · Kreis Ahrweiler und Gemeinde Grafschaft obsiegen im Rechtsstreit gegen einen Landwirt. Das Fünf-Millionen-Liter-Becken darf nicht gebaut werden.

 Vorerst wird es kein Güllebecken in Gelsdorf geben.

Vorerst wird es kein Güllebecken in Gelsdorf geben.

Foto: picture alliance / dpa

Das Güllebecken in der Grafschaft darf nicht gebaut werden. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Kammer hob damit ein Urteil auf, wonach die Kreisverwaltung verpflichtet wurde, die beantragte Genehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Gelsdorf mit Auflagen zu erteilen. In der Urteilsbegründung bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des Kreises und der Gemeinde Grafschaft.

2015 hatte die Kreisverwaltung Ahrweiler den Bauantrag eines Landwirtes zur Errichtung des 5,5 Millionen-Liter Gülle fassenden Beckens unter anderem mit Hinweis auf den für den zu erwartenden Schwerlastverkehr nicht ausreichenden Wirtschaftsweg abgelehnt. Auch seien die wasserrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Gemeinde Grafschaft hatte ihr Einvernehmen versagt. Der Landwirt war daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen und hatte dort zunächst Recht bekommen. Kreis und Gemeinde gingen in die Berufung.

Zu nahe an einer Gewässerparzelle

Das OVG bestätigte nun auch im Hauptverfahren die Rechtsauffassung von Kreis und Gemeinde und stellte fest, dass eine ausreichende Erschließung nicht gesichert sei und das Vorhaben zudem gegen wasserrechtliche Vorgaben verstoße.

Insbesondere fehlten im Erschließungsangebot des Landwirts konkrete Aussagen dazu, ob bauliche Maßnahmen auf einer gemeindeeigenen Gewässerparzelle durchgeführt werden sollen und wenn ja, welche, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Im Weiteren verstoße das Vorhaben gegen wasserrechtliche Vorgaben, da das Güllebecken in zehn Meter Entfernung zu der Gewässerparzelle errichtet werden sollte. Die Erklärung des Landwirts in der in der mündlichen Verhandlung, den Standort des Beckens zu verlegen, sahen die Richter ebenfalls als nicht ausreichend an, da zu dieser Umplanung keine prüffähigen Bauunterlagen vorgelegt wurden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort