Factory-Outlet-Center in Grafschaft Gutachter nennt positive Impulse für Kreis Ahrweiler

Grafschaft · Bereits Anfang 2008 war die „Bodengesellschaft Amsterdamer Straße“ mit der Idee an die Gemeinde Grafschaft herangetreten, ein Factory-Outlet-Center (FOC) im Innovationspark Rheinland in Grafschaft-Ringen zu bauen.

Was bisher geschah: Anfang 2008 war die „Bodengesellschaft Amsterdamer Straße“ mit der Idee an die Gemeinde herangetreten, ein Factory-Outlet-Center (FOC) im Innovationspark zu bauen. Die Gemeinde schloss daraufhin im Oktober 2008 eine städtebauliche Rahmenvereinbarung mit dem Investor ab mit dem Ziel der Entwicklung und Realisierung eines Premiumcenters.

Hierfür hatte die Gemeinde dem Investor Flächen innerhalb des Innovationsparks Rheinland für drei Jahre reserviert. Damals hatte der Investor eine touristische Studie und eine Verträglichkeitsanalyse erarbeiten lassen, die zum einen die touristischen Chancen für die Region belegten und die Verträglichkeit des Projektes in Bezug auf die Kaufkraft bestätigten. Da allerdings nach Ablauf der drei Jahre ein positiver Zielabweichungsbescheid der obersten Landesplanungsbehörde nicht vorlag, hatte die Gemeinde den Rahmenvertrag im September gekündigt.

Bereits im gleichen Jahr bekundeten jedoch weitere Investoren ihr Interesse für ein FOC in der Grafschaft. Auf Grundlage einer Marktanalyse kamen die neuen Investoren aber zu dem Schluss, dass sich die Flächen im Innovationspark Rheinland für die Einrichtung eines FOC nicht eigneten, da das zur Verfügung stehende Areal zu kleinräumig sei. Die Projektgemeinschaft MAB Development/ Neinver konkretisiert auf Grundlage dieser Marktanalyse einen Projektvorschlag außerhalb des Innovationsparks Rheinland, neben dem Kreisel oberhalb von Beller. Dieser Projektvorschlag wurde noch 2011 der Politik vorgestellt.

In den Folgejahren habe man die weitere Vorgehensweise zur Ansiedlung eines FOC mehrfach zwischen der Politik und dem Projektentwickler MAB/Neinver abgestimmt.

Im Mai 2014 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, mit der BIS Outlet Ahrtal GmbH, einer Tochtergesellschaft von Neinver, eine städtebauliche Rahmenvereinbarung abzuschließen. Darin sollte die raumordnerische Zulässigkeit eines FOC abgeklärt werden, wozu auch die Vorlage einer Verträglichkeitsanalyse sowie einer Auswirkungsanalyse gehörte.

Die Auswirkungsanalyse wurde im Gemeinderat im Januar 2016 vorgestellt. Demnach sei ein gravierender Kaufkraftabfluss aus den benachbarten Kommunen nicht zu erwarten, wodurch die wirtschaftliche Verträglichkeit des geplanten FOC bestätigt werde.

Land und Nachbarkommunen sind nicht begeistert

Für die Umsetzung des FOC seien jedoch nach wie vor sowohl ein Zielabweichungsverfahren als auch ein Raumordnungsverfahren erforderlich, heißt es aus der Gemeindeverwaltung von Bürgermeister Achim Juchem. Einer Zielabweichung für die Gemeinde Grafschaft stehe das Land bisher ablehnend gegenüber, da man keinen Präzedenzfall schaffen möchte. Gegen einen negativen Zielabweichungsbescheid könnte beim Oberverwaltungsgericht Klage erhoben werden, wobei die Erfolgsaussichten zurzeit nicht abschätzbar seien. Bei einem positiven Zielabweichungsbescheid müsse man hingegen mit Klagen der Nachbarkommunen rechnen.

Ausweislich der vorliegenden Gutachten seien nach Ansicht der Gemeindeverwaltung von dem Projekt positive Impulse für die Wirtschaft des gesamten Kreises zu erwarten.

Für die Grafschaft würde das FOC demnach einen Garant für weitere Arbeitsplätze darstellen, das Steueraufkommen stärken und den Konsumenten einen Einkauf vor Ort ermöglichen. Diesen Vorteilen stünden allerdings auch Nachteile, insbesondere aufgrund einer weiteren großen Flächenversiegelung, gegenüber. Neben der zu erwartenden ökologischen Beeinträchtigung habe dies auch einen weiteren Flächenentzug für die Landwirtschaft zur Konsequenz.

Außerdem verursache das FOC ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, nach Aussage des Investors rechne man mit 5000 Pkw pro Tag. Dies führe nach Ansicht des Investors aber weniger zu einer Belastung des innergemeindlichen Straßennetzes, als vielmehr zu einem erhöhten Verkaufskommen auf der Autobahn 61. Auch nach Einschätzung des Gutachters werde das FOC zum allergrößten Teil über die A 61 angefahren. Allenfalls im Staufall würde das innergemeindliche Straßennetz zur Umfahrung des Staus frequentiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort