Geldorfer schreiben offenen Brief Ortsbeirat kritisiert geplante Erweiterung des Gewerbegebiets

Grafschaft · Der Ortsbeirat Gelsdorf macht gegen die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets mobil. In einem offenen Brief verweisen die Kritiker auf die resultierende Hochwassergefahr. Auch die Gelsdorfer Bürger teilen die Bedenken.

 Debatte in der Grafschaft: Der Ortsbeirat Gelsdorf positioniert sich gegen die Pläne der Gemeinde Grafschaft, das Gewerbegebiet Gelsdorf nahe der Bundesstraße 257 auszuweiten.

Debatte in der Grafschaft: Der Ortsbeirat Gelsdorf positioniert sich gegen die Pläne der Gemeinde Grafschaft, das Gewerbegebiet Gelsdorf nahe der Bundesstraße 257 auszuweiten.

Foto: Martin Gausmann

Mit einem offenen Brief wendet sich der Ortsbeirat Gelsdorf gegen die Pläne der Gemeinde Grafschaft, das Gewerbegebiet Gelsdorf um bis zu neun Hektar auszuweiten. Dort soll eine Obstwaschanlage nebst Wohnungen für Arbeiter der im Innovationspark Rheinland beheimateten Firma „Frutania“ entstehen. Zudem ist ein Teil des Areals derzeit auch im Gespräch als Ersatzstandort für das ZF-Werk Ahrweiler. Dies soll in Form eines interkommunalen Gewerbegebietes angepackt werden, hierüber ist aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden. Die Kommunalpolitiker um Ortsvorsteher Andreas Ackermann und seinen Stellvertreter Rainer Binz (beide CDU) befürchten vor allem eine erhöhte Hochwassergefahr für den Ort.

Höheres Aufkommen von Oberflächenwasser befürchtet

Das sieht auch die Mehrheit der Gelsdorfer Bürger so. Fast 780 Gelsdorfer hatten sich nämlich in einer Unterschriftenliste, die am 14. Januar an Bürgermeister Achim Juchem (CDU) übergeben worden war, gegen das geplante Projekt einer Obstwaschanlage der Firma „Frutania“ in Gelsdorf ausgesprochen. „Von denjenigen, die zu Hause angetroffen wurden, haben etwa 95 Prozent gegen das durch die Gemeinde geplante Projekt gestimmt“, rechnet Binz vor. Dies sei ein überwältigendes Votum und beruhe auf der Befürchtung, dass durch die weitere Versiegelung von neun Hektar Ackerland in dem abschüssigen Gelände oberhalb von Gelsdorf ein noch höheres Aufkommen von Oberflächenwasser zu erwarten sei. Dieses laufe dann bei Starkregen in die Ortslage und überschwemme Wohnungen und Keller.

Der Ortsbeirat erinnert in seinem offenen Brief daran, dass zahlreiche Gelsdorfer in den Monaten Juni und Juli 2021 bis zu dreimal ihren Keller und teilweise sogar den Wohnraum überflutet hatten. „Allein am 14. Juli gab es 55 Notrufe von Bürgern, die sehr stark betroffen waren. Das Wasser drang dabei nicht nur durch Kanalrückstau in die Häuser ein, sondern auch als Oberflächenwasser und als Grundwasser, was durch die Wände drückte“, heißt es weiter.

Unterdimensionierte Kanalsysteme problematisch

In der Folge habe sich der Ortsbeirat mit der Dimensionierung des Gelsdorfer Kanalsystems beschäftigt und eine entsprechende Anfrage an die Gemeindeverwaltung gerichtet. In ihrer Antwort habe die Gemeindeverwaltung eingeräumt, dass der Zustand des Kanalsystems in den betroffenen Straßen unterdimensioniert sei, heißt es in dem offenen Brief: „Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Gemeinde an dieses bei Starkregen jetzt bereits überlastete Kanalsystem auch noch die auf einer neu versiegelten Fläche geplanten Gebäude an die Kanalisation anschließen will.“ Diese Baumaßnahme würde die Situation für die Ortslage Gelsdorf bei Starkregen dramatisch verschärfen, befürchtet der Ortsbeirat. Diese bereits jetzt bestehende Gefahr für Gesundheit und Eigentum der Einwohner von Gelsdorf würde bei Umsetzung des Bauprojektes weiter steigen.

Da die Gemeindeverwaltung bisher nicht zu dem eindeutigen Votum der Gelsdorfer Bürger Stellung genommen habe, wolle der Ortsbeirat nochmals die Gründe der Bürger in Erinnerung rufen, die zu der Ablehnung des Projektes geführt hätten. Die Gemeinde solle sich nunmehr endlich dazu äußern, wie sie mit den Einwänden der Gelsdorfer umgehen und welche Maßnahmen sie zur Abwehr der Gefahr künftig drohender Überschwemmungen treffen wolle. Zu Letzterem sei die Gemeinde als allgemeine Ordnungsbehörde per Gesetz verpflichtet.

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