Beschluss in Leimersdorf Ortsbeirat regt Live-Stream aus dem Rathaus an

GRAFSCHAFT · "Der Ortsbeirat regt an, dass die Sitzungen des Grafschafter Gemeinderates im Internet übertragen beziehungsweise aufgezeichnet und dann im Internet zur Verfügung gestellt werden." Das hat der Ortsbeirat von Leimersdorf am Montagabend einstimmig beschlossen.

"Wir sind zwar nicht zuständig, aber anregen dürfen wir", hatte Ortsvorsteher Hans-Christoph Rech (SPD) zuvor erklärt.

Eingebracht und begründet hatte den Antrag Rechs Vize und Parteigenosse Michael Kaes-Kunkel: "Es ist nicht allen Bürgern, vor allem älteren und gehbehinderten, möglich, an Gemeinderatssitzungen teilzunehmen. Wir sind mit dem Ziel, Politik transparenter zu machen, angetreten."

Durch das Einstellen der Sitzungen im Internet könnte die Entscheidungsfindung für die Bürger von der ersten Idee bis zur Umsetzung klarer erkennbar und nachvollziehbar werden.

Ein Umstand, den auch FDP-Kreisvize Christina Steinheuer unterstrich: "Da könnte der Ortsbeirat mit gutem Beispiel vorangehen." Und Günther Armbruster (CDU) erklärte: "Wir regen an."

Das nahm Bürgermeister Achim Juchem gestern denn auch so zur Kenntnis. "In Rheinland-Pfalz ist mir keine Kommune bekannt, die einen Live-Stream anbietet", sagte er dem General-Anzeiger. Erst vor zwei Jahren sei im Kreis Mayen-Koblenz ein Antrag gescheitert, Kreistagssitzungen zu übertragen. Vier Printmedien würden auf der Grafschaft über die Ratzsitzungen berichten, sagte Juchem.

"Ob man da zusätzlich noch einen nicht unerheblichen technischen und finanziellen Aufwand betreiben muss, um die Sitzungen im Internet zu übertragen, kann man lange diskutieren." Die Übertragung scheitere - nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in vielen Bundesländern - jedoch bereits an rechtlichen Hürden.

Die Gemeindeordnung regele den Öffentlichkeitsumfang von Sitzungen, hinzu kämen Verwaltungsvorschriften. Juchem: "Mangels gesetzlicher Grundlage sind Übertragungen von Ratssitzungen im Internet nur mit Einwilligung aller Betroffenen (Rat, Mitarbeiter, Zuhörer) nach ausführlicher Information zulässig. Auch muss der Rat geschlossen Tonaufnahmen zustimmen.

Das war schon bei TV-Aufnahmen von WDR und SWR schwierig."

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