Güllebecken in Gelsdorf Ortsbeirat verabschiedet mehrheitlich Resolution gegen den Bau

GELSDORF · Zwar gab es keine Diskussion und auch keine richtige Abstimmung, dennoch verabschiedete der Gelsdorfer Ortsbeirat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich eine Resolution zum geplanten Bau eines Güllebecken in der Gemarkung des Grafschafter Ortsteils.

Allerdings machte Dominik Weltjen (CDU) klar, dass er die Resolution nicht mittragen könne. Zumal Ortsvorsteher Andreas Ackermann (CDU) das Thema erst beim Tagesordnungspunkt "Informationen durch den Ortsvorsteher" ziemlich unvermittelt aufs Tablett brachte.

Zunächst ließ Ackermann noch einmal die Grafschafter Gemeinderatssitzung Revue passieren, bei der einige Bürgerfragen zu dem Thema gestellt und beantwortet worden waren. Reinhold Hermann (FWG) wies darauf hin, dass ein landwirtschaftliches Bauprojekt im Außenbereich nur dann nicht genehmigt werden könne, wenn dem bedeutende öffentliche Interessen entgegenstünden. "Das ist der Fall, denn die dort gelagerte Gülle stellt eine große Gesundheitsgefährdung dar", zeigte er sich überzeugt.

In der Resolution heißt es: "Der Ortsbeirat Gelsdorf beobachtet den geplanten Bau eines Güllebeckens zwischen Gelsdorf, Eckendorf und Vettelhoven mit großer Sorge. Er teilt die Befürchtungen der Bevölkerung hinsichtlich einer möglichen Geruchsbelästigung sowie sonstiger mit einem solchen Vorhaben zu befürchtenden Beeinträchtigungen wie Gülletransporten und dem denkbaren Eintrag von Schadstoffen in den Boden."

Der Ortsbeirat bittet zudem "alle bei Genehmigung des Vorhabens federführenden oder beteiligten Stellen um eine besonders sorgfältige Prüfung und Abwägung nach Buchstaben und Geist der gesetzlichen Normen. Er weist dabei insbesondere auf die Fragestellung hin, dass das Vorhaben nach Paragraf 35 Baugesetzbuch nur einem - nämlich dem antragstellenden - landwirtschaftlichen Betrieb dienen darf, oder ob es weitergehende wirtschaftliche Ziele verfolgt.

Der Ortsbeirat betont hierbei bewusst aber auch die erforderliche Einhaltung der Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens." Weiter heißt es im Resolutionstext, der Ortsbeirat appelliere an die heimische Landwirtschaft, bei solch einschneidenden Planungen wie den geplanten Güllebecken besonders auf die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Interessen der Allgemeinheit und der Wohnbevölkerung zu achten.

Die geplante Dimension des aktuellen Vorhabens entspreche nach Auffassung des Beirates diesem Grundsatz des Interessenausgleichs nicht: "Insbesondere der Import von überschüssiger Gülle aus Niedersachsen oder den Niederlanden in die Grafschaft verträgt sich nach Auffassung des Ortsbeirates nicht mit den Prinzipien einer von ihm gewollten regionalen und nachhaltigen Landwirtschaft, deren Ziel die Produktion gesunder Lebensmittel in unserer Gemeinde Grafschaft ist."

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