Ortsbeirat in Gelsdorf Ortsvorsteher verweist FWG-Mann des Saales

GELSDORF · Mit einem Eklat startete die Sitzung des Gelsdorfer Ortsbeirates am Montagabend. Denn Ortsvorsteher Andreas Ackermann (CDU) verwies Ortsbeiratsmitglied Reinhold Hermann (FWG) des Sitzungssaales.

Woraufhin Hermanns Fraktionskollege Peter Schmidt ebenfalls ging. "Das wird Folgen haben", kündigte Hermann an, der die Kommunalaufsicht einschalten will.

Grund für die Aufregung war die Niederschrift der Ortsbeiratssitzung vom 13. April, die von Hermann mit harschen Worten beanstandet wurde, weil die damalige Beschlusslage darin nicht richtig wiedergegeben worden sei.

Über mögliche verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Bonner Straße habe man ausführlich diskutiert und anschließend auf Vorschlag der FWG den einstimmigen Beschluss gefasst, für die gesamte Bonner Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern zu beantragen.

Doch davon sei im ersten Protokollentwurf keine Rede gewesen, so Hermann, vielmehr habe es dort geheißen: "Kurzfristige Maßnahme: Beantragung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortseingangsbereich aus Richtung Meckenheim." Eine schriftliche Bitte um Änderung des Protokolls habe Ackermann jedoch abgelehnt mit dem Hinweis auf seine Rücksprache mit Protokollführerin Antonia Friedrich (CDU), wonach es einen "Tempo 30-Beschluss" nicht gegeben habe.

Das bestätigte Friedrich bei der Sitzung. Das Protokoll wurde mit den fünf CDU-Stimmen bei Enthaltung der Sozialdemokratin Michaela Weiland-Haubrichs und gegen die Stimmen der beiden FWG-Mitglieder beschlossen.

Nicht-öffentliches Protokoll öffentlich gemacht

Bis dahin lief alles noch in geordneten Bahnen, doch dann wollte Hermann wissen, wieso bei jener Sitzung vom 13. April die Diskussion über mögliche Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Innovationsparks Rheinland auf Gelsdorf im nichtöffentlichen Teil geführt worden sei. Schließlich interessiere es doch alle Gelsdorfer Bürger, welche Auswirkungen die Pläne etwa auf die Verkehrssituation und die Lärmentwicklung im Ort habe.

Als Hermann dann öffentlich anfing, aus dem Protokoll der nicht-öffentlichen Sitzung vorzulesen, forderte ihn Ortsvorsteher Ackermann mehrfach auf, dies zu unterlassen - doch Hermann las weiter vor. Das war dann Anlass für den Ortsvorsteher, Hermann mit Verweis auf die Gemeindeordnung des Saales zu verweisen. (jov)

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