Bürger in Grafschaft Widerstand gegen geplantes Güllelager

GRAFSCHAFT · Auf der Grafschaft gärt es. Ein von Landwirt Theo Münch zwischen Gelsdorf und Vettelhoven geplantes Güllelager sorgt für Sorge. Sorge um die frische Luft in Gelsdorf, Vettelhoven, Holzweiler, Eckendorf, Bölingen und Esch. Immerhin soll die Anlage eine Größe von 35 mal 40 Metern und eine Tiefe von sechs Metern haben. Die Bürger treibt die Sorge um den Geruch um. Der Bauer setzt auf moderne Technik. Der Kreis entscheidet

Das wäre ein Fassungsvermögen von maximal 8400 Kubikmetern oder 8,4 Millionen Litern Jauche. Eine Bürgerinitiative will heute ab 20 Uhr in der Gelsdorfer Mehrzweckhalle dagegen mobil machen.

Bedenken haben Bürger aber auch schon am Dienstagabend in der zur Info-Veranstaltung umfunktionieren Ortsbeiratssitzung in Gelsdorf vorgebracht. Denn Bauangelegenheiten fallen nicht in die Zuständigkeiten des an diesem Abend ohnehin nicht beschlussfähigen Gremiums. Dennoch warb Bauer Münch um Verständnis für sein Projekt.

"Die Grafschafter SPD ist klar gegen den Bau eines offenen Güllebeckens", erklärten gestern unisono Ortsvereinsvorsitzender Udo Klein und Fraktionschef Hubert Münch. "Mit uns wird es ein solches Projekt nicht geben." Und Dieter Sebastian, SPD-Fraktionsmitglied aus Eckendorf, ergänzte: "Wir meinen nicht nur die Beeinträchtigungen durch Geruch, sondern auch die erhebliche Belastung durch den Transport der Gülle per Lkw durch die einzelnen Dörfer bis zum Güllelager." Im konkreten Fall liegt ein Bauantrag für das Güllelager beim Kreis vor und wird auch die gemeindlichen Gremien beschäftigen. Zunächst ist ein Geruchsgutachten vorzulegen und durch die entsprechenden Ausschüsse zu bewerten.

Der CDU-Vorsitzende der Grafschaft, Michael Schneider, äußerte großes Verständnis für die Sorgen der Bürger und teilt die Auffassung, dass ein Vorhaben dieser Größenordnung die Wohnqualität durchaus beeinträchtigen kann. In gleichem Maße ist für Schneider aber klar, dass jeder Steller eines Bauantrages "ein Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren" hat. Ein Außenbereichsvorhaben zugunsten eines landwirtschaftlichen Betriebes gehöre zu den "Privilegierungstatbeständen" des Baugesetzbuches, so dass dem Grunde nach eine Baugenehmigung zu erteilen sei. Als ersten positiven Schritt wertete es Schneider, dass der Gelsdorfer Landwirt bei der Informationsveranstaltung des Ortsbeirates klar gemacht habe, dass er die Gülle nicht wie früher üblich auf seine Felder "offen aufsprühen" werde. Vielmehr "injiziere" er mit einem Schlauchsystem geruchsarm die Jauche direkt in den Boden.

Auch die Ankündigung, in den Feldern am Ortsrand Gelsdorfs mit unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung gar keine Gülle zu fahren, sei positiv zu werten. "Man darf sich wünschen, dass auch die schiere Größe des Vorhabens nochmals überdacht wird", so Schneider. Ein kleineres Becken sei hilfreich.

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