Tongrube Leimersdorf Wird die geplante Mülldeponie genehmigt?

GRAFSCHAFT · Das Genehmigungsverfahren für die geplante Mülldeponie in Leimersdorf läuft an. In einem ersten Schritt werden zahlreiche Behörden Stellung nehmen.

 Blick von oben auf den Zankapfel: Die Tongrube Leimersdorf, die in eine Mülldeponie umgewandelt werden soll.

Blick von oben auf den Zankapfel: Die Tongrube Leimersdorf, die in eine Mülldeponie umgewandelt werden soll.

Foto: Martin Gausmann

Zum laufenden Planfeststellungsverfahren für eine Mülldeponie der Deponieklasse I in der derzeitigen Tongrube Leimersdorf hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) jetzt auf Anfrage des General-Anzeigers Stellung genommen. „Die bisher von den Fachbehörden geäußerten Kritikpunkte an der Planung sind nicht ausgeräumt“, so Behördensprecherin Sandra Hansen-Spurzem. Mehrere Fachbehörden hätten erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen. Obwohl diese noch nicht ausgeräumt seien, habe man bereits jetzt das Anhörungsverfahren eingeleitet. Ob allerdings, wie vom Gemeinderat gefordert, ein Raumordnungsverfahren zur Bedarfsermittlung erforderlich sei, werde derzeit noch geprüft.

In dem Planfeststellungsverfahren gehe es darum, das von der Leimersdorfer Tonwerke Jakob Linden GmbH & Co. KG beantragte Vorhaben von allen betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfassend prüfen und bewerten zu lassen. Hierzu seien vollständige Planunterlagen und umfangreiche Gutachten notwendig. Deswegen laufe die Behördenbeteiligung üblicherweise in zwei Runden. Im ersten Durchgang würden meist Ergänzungen und weitere Gutachten gefordert. Die so ergänzten Planunterlagen werden dann in der zweiten Runde den Behörden zur Stellungnahme zugeleitet.

Die Stellungnahme der Gemeinde Grafschaft werde umfassend gewürdigt, so die SGDN. Das Ergebnis der Behördenbeteiligung werde anschließend Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem Antragsteller sein. Gegebenenfalls fordere man eine Nachbesserung der Antragsunterlagen, bevor eine Offenlage der Unterlagen und die Beteiligung der Naturschutzverbände veranlasst würden, erklärte Hansen-Spurzem.

In Abfallwirtschaftskonzept kein Bedarf für Deponie

Die Gemeinde sei umfassend beteiligt worden, sie werde zudem Gelegenheit haben, sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nochmals zu äußern. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei Teil des Verfahrens.

Ob ein Raumordnungsverfahren zur Ermittlung des Bedarfs an zusätzlichen Deponiekapazitäten erforderlich sei, werde derzeit noch geprüft. Der Landkreis Ahrweiler weise jedenfalls in seinem Abfallwirtschaftskonzept keinen Bedarf für eine neue Deponie aus. „Das ist der Antragstellerin bekannt“, berichtete Hansen-Spurzem.

Bei Vorlage der Planunterlagen im Jahre 2014 habe man festgestellt, dass allein auf Grundlage der damaligen Antragsunterlagen eine Planfeststellung voraussichtlich nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden könne. Daher wurde dem Tongrubenbetreiber die Gelegenheit zur Änderung des Antrages gegeben. „Von dieser Möglichkeit hat er aber keinen Gebrauch gemacht“, so die Behördensprecherin. Zu den Erfolgsaussichten könne sie jedoch keinerlei Auskunft geben.

Neben der Gemeinde Grafschaft sind im Zuge der Behördenbeteiligung am Verfahren, so Sandra Hansen-Spurzem, auch noch das Landesamt für Umwelt, das Landesamt für Geologie und Bergbau, der Landkreis Ahrweiler, die Landwirtschaftskammer, die SGD Süd als Zentralstelle der Forstverwaltung, die Generaldirektion Kulturelles Erbe sowie die SGD Nord selbst mit ihren Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz beteiligt. Gehört werden unter anderem auch die Gewerbeaufsicht und der Bereich Naturschutz.

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