Bad Neuenahr-Ahrweiler Hammerangriff auf Nebenbuhler - Mann zu langer Haftstrafe verurteilt

KOBLENZ/BAD NEUENAHR-AHRWEILER · Wegen versuchten Mordes hat das Koblenzer Schwurgericht am Donnerstag einen 25-jährigen Grafschafter zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Von Eifersucht getrieben war der Angeklagte am Abend des 17. März mit einem Hammer auf seinen vermeintlichen Nebenbuhler losgegangen.

Die brutale Attacke hatte das Opfer mit schweren Kopfverletzungen überlebt. Die Szene, die den Angeklagten zu der Tat veranlasste, spielte sich auf der Geburtstagsfeier des 26-jährigen Opfers ab. Dorthin war die Freundin des Angeklagten in Begleitung mehrerer Freundinnen gegangen.

In einem Nebenraum soll es schließlich zu einem Kuss zwischen dem Gastgeber und der 22-Jährigen gekommen sein. Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme zu den Vorwürfen geschwiegen und sich am zweiten Prozesstag zu einem Geständnis durchgerungen hatte, gab an, in einer Facebook-Nachricht auf den Vorfall aufmerksam gemacht worden zu sein. Der Absender habe ihm geraten, besser auf seine Freundin aufzupassen. Sie habe einen anderen geküsst.

Der 25-Jährige behauptete vor Gericht, die Tat spontan verübt zu haben. Die Ermittlungen der Polizei ergaben jedoch ein anderes Bild. Demnach hatte er sich mit dem Opfer schon länger auseinandergesetzt. Er recherchierte dessen Namen, Adresse und Autokennzeichen, suchte nach dessen Facebook-Profil und speicherte dessen Telefonnummer in seinem Handy.

Zwei Tage nach der Party besuchte er zunächst ein Sonnenstudio, bevor er gegen 22 Uhr zur Adresse seines Konkurrenten fuhr, um ihn unter einem Vorwand an die Haustür zu locken. "Gehört Ihnen der Audi? Ich habe den Spiegel abgerissen", erkundigte sich der Angeklagte über die Freisprechanlage.

Daraufhin kam der 26-Jährige hinunter, um nachzuschauen. "Kaum hatte ich die Klinke nach unten gedrückt, kam mir auch schon die Tür entgegen", erinnerte er sich vor Gericht an die dramatischen Sekunden. Der ganz in schwarz gekleidete Angeklagte stürmte unvermittelt auf sein Opfer zu und schlug ihm mit einem Hammer auf den Kopf. Anschließend gelang es dem 26-Jährigen, das Werkzeug mit beiden Händen zu greifen und festzuhalten, so dass er weitere Hammerschläge vermeiden konnte.

Daraufhin schlug der Angreifer ihm dann mit der Faust ins Gesicht und versuchte, ihn die Kellertreppe hinunterzustoßen. Als der 26-Jährige schließlich lautstark um Hilfe rief, ließ der Angeklagte von seinem Opfer ab und flüchtete. Der vermeintliche Geliebte seiner Freundin erlitt unter anderem eine Schädelfraktur und musste noch in der Nacht operiert werden. Beim Gerangel im Hausflur hatte der Angeklagte einen Handschuh verloren, in dem die Polizei später eindeutige DNA-Spuren gefunden hat.

"Ich habe einen großen Fehler begangen und bereue diesen Abend zutiefst", erklärte der Angeklagte gestern. Richter Ralf Bock betonte, dass der 25-Jährige heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt habe.

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