Kreis Ahrweiler Jobcenter verhängte 2013 112 Bußgelder wegen Leistungsmissbrauchs

KREIS AHRWEILER · Das Jobcenter Kreis Ahrweiler hat im vergangenen Jahr durchschnittlich 2750 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 5300 Leistungsempfängern betreut. Die große Mehrheit der Hartz IV-Empfänger sei ehrlich und erhalte zu Recht finanzielle Unterstützung.

Allerdings komme das Jobcenter immer wieder schwarzen Schafen auf die Schliche, die staatliche Leistungen zu Unrecht bezögen. "Das ist zwar die Ausnahme, kommt aber immer wieder vor", erklärte Theo Krayer, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Ahrweiler.

"Aber", so fügt er hinzu, "der Leistungsmissbrauch ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Betrugsfälle werden konsequent verfolgt". Missbrauch liegt immer dann vor, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben über ihr Einkommen oder Vermögen machen und deshalb höhere Sozialleistungen erhalten, als ihnen zustehen. Geschieht das vorsätzlich, erfolgt eine Anzeige wegen Betruges.

Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter 112 Bußgelder verhängt, 46 Verwarnungen ausgesprochen und 17 Strafanzeigen gestellt. Darüber hinaus wurden 109 Fälle von Schwarzarbeit der Zollverwaltung übergeben. In neun Fällen lag ein Straftatverdacht vor, so dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde.

"Die Zahlen machen deutlich, dass es sich um eine Minderheit handelt, die das Sozialsystem bewusst ausnutzen will", sagte Krayer. Häufigste Verstöße seien die verspätete Anzeige von Beschäftigungsaufnahmen sowie das Verschweigen von Vermögen oder Zinseinnahmen. Ein Großteil der Betrugsfälle werden beim Datenabgleich erkannt, den das Jobcenter mit Krankenkassen, Bundeszentralamt für Steuern und den Rentenversicherungsträgern vornimmt.

So ist ein Kunde aus dem Kreis aufgefallen, der im August 2012 einen Heizkostenzuschuss zum Erwerb von fünf Kubikmetern Brennholz beantragt hatte. Das Jobcenter bewilligte 339 Euro. Beim Hausbesuch stellte der Außendienst fest, dass im Haushalt gar kein Ofen existiert. Der Mann musste den Zuschuss zurückzahlen. Außerdem verurteilte ihn das Amtsgericht Sinzig vor Kurzem zu einer Geldstrafe.

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