Kommentar Kein Recht im Unrecht

Natürlich müssen sich Rat und Verwaltung an Recht und Gesetz halten. Das ist auf der Grafschaft geschehen, als die Mehrheit der Entscheidungsträger der vom Tongrubenbetreiber angemahnten Freigabe des Wirtschaftsweges zustimmte. Dieser Zustimmung bedurfte es eigentlich schon gar nicht, weil sie vertraglich längst zugesichert war.

Da ist es für andere Fraktionen einfach und natürlich populär, im Nachgang dagegen zu stänkern. Wohl wissend, dass die Kommune gar nicht anders konnte, weil sie bei Vertragsabschluss vor zwei Jahren bereits das Eigentor geschossen hatte. Das macht den verständlichen Ärger der Bürgerinitiative allerdings nicht kleiner. Wann der Fehler gemacht wurde, ist nämlich unerheblich.

Wichtig ist: Er ist gemacht worden. Und gemeinsam gilt es nun, die eingebrockte Suppe auszulöffeln.

Dass die Tongrubenbetreiber es mit der Einhaltung von Verträgen im Gegensatz zur Gemeinde angeblich nicht so genau nehmen (siehe Zeitrahmen für Rekultivierungsmaßnahmen, Bau von versprochenen Radwegen, zugesicherte und nach Mitteilung der Bürgerinitiative nach wie vor nicht vorgenommene Abdichtungen, Rückbau einer völlig unebenen Straße) ist sicherlich kein Argument, ebenso zu verfahren.

Unrecht mit Unrecht zu vergelten, funktioniert eben nicht. Was aber funktioniert, ist, den Tongrubenbetreiber mit allen rechtlichen Möglichkeiten an die Einhaltung seiner Pflichten zu erinnern.

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