Prozess am Landgericht gegen zwei Männer aus Bad Neuenahr Kiloweise Kokain und tausende Ecstasy-Tabletten

Koblenz/Bad Neuenahr · Hanie M. und Onur G. sollen im größeren Stil Drogen verkauft haben, Und nicht nur das: Manchen potenziellen Käufern gegenüber hätten sie lediglich so getan, als ob sie ihnen Drogen verkaufen wollten und hätten mitgebrachtes Geld geraubt, so die Anklage. Am Landgericht Koblenz hat das Verfahren begonnen.

 Um den Handel mit Betäubungsmitteln wie Kokain – hier ein Fund von Hamburger Zollfahndern – geht es in dem Koblenzer Prozess.

Um den Handel mit Betäubungsmitteln wie Kokain – hier ein Fund von Hamburger Zollfahndern – geht es in dem Koblenzer Prozess.

Foto: dpa/Christian Charisius

 Zwei Bad Neuenahrer stehen in Koblenz vor dem Landgericht. Ihnen werden reger Handel mit Betäubungsmitteln, Raub und räuberische Erpressung zur Last gelegt. Ferner wird einem der Angeklagten vorgeworfen, ohne Waffenschein einen Revolver mit sich geführt zu haben. Sechs Verhandlungstage sind im Verfahren gegen die beiden 29- und 32-Jährigen angesetzt. Vertreten werden Hanie M. und Onur G. von den Bonner Rechtsanwälten Carsten Rubarth und Peter Krieger.

Die Staatanwaltschaft in Koblenz beschuldigt die beiden Männer, in unterschiedlichem Umfang in der Zeit von März bis Oktober 2020 mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, um von den erzielten Erlösen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. So soll sich zunächst der 29-jährige Angeklagte allein durch vier Taten Handelsbestände in einer Größenordnung von insgesamt etwa zwei Kilogramm Marihuana, 20 000 Ecstasy-Tabletten, 2,5 Liter Amphetaminöl sowie 500 Gramm Amphetamin und ein Kilogramm Kokain zugelegt haben. Spätestens ab Ende April 2020 sollen dann Hanie M. und Onur G. laut Staatsanwaltschaft wiederholt gemeinsame Handelsbestände von insgesamt knapp zwei Kilogramm Kokain und 31 000 Ecstasytabletten gekauft haben. Darüber hinaus hätten im Spätsommer 2020 beide Angeklagten – gemeinsam mit namentlich allerdings nicht bekannten Personen – potenziellen Käufern gegenüber lediglich so getan, als ob sie ihnen Drogen verkaufen wollten. Diese Kaufinteressenten sollen dann unter massiver Androhung von Repressalien entweder veranlasst worden sein, den von ihnen mitgeführten Kaufpreis für die Drogen von 50 000 Euro auszuhändigen oder aber die Angeklagten hätten ihnen diesen Betrag gewaltsam weggenommen und dann unter sich aufgeteilt, so die Staatsanwaltschaft. Schließlich soll der 32-jährige Angeklagte, ohne im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu sein, im Oktober über einen mit mehreren Patronen geladenen Revolver Kaliber 38 verfügt haben. Betätigungsfelder des 29- und 32-Jährigen sollen unter anderem Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Neuwied, Bonn, Venlo sowie Nimwegen in Holland gewesen sein. Die beiden Männer wollten keine Angaben zu den Vorwürfen machen, erklärten deren Anwälte, die sich überrascht zeigten, als die Staatsanwaltschaft Datenträger präsentierte, die Observationsprotokolle, Onlinedurchsuchungen, Telefonaufzeichnungen und Autos zugeordneten GPS-Daten enthielten, die ausländischer Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit Hanie M. und Onur G. zusammengestellt hatten.

Die Anwälte plädierten für eine Aussetzung des Verfahrens, da sie sich bislang nicht hätten einlesen können und hegten darüber hinaus große Zweifel an der rechtlichen Verwertbarkeit dieser im Ausland von ausländischen Behörden abgefischten Informationen. Die Staatsanwaltschaft beharrte darauf, dass es kein „Verwertungsverbot“ gebe: „Wir haben keine rechtlichen Bedenken.“ Die Daten seien ordnungsgemäß auf einem rechtssicheren Weg erfasst worden.

Nach drei Sitzungsunterbrechungen wies die 12. Strafkammer unter der Leitung von Richterin Annette Repar das Ansinnen der Anwälte zurück. Die Verhandlung, der zahlreiche Freunde der Angeklagten beiwohnten, wird am 8. Juni fortgesetzt. Plädoyers und Urteil werden am 30. Juni erwartet.

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