Hartz IV-Empfänger Kreis Ahrweiler stark belastet

KREIS AHRWEILER · Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert neue Regelungen insbesondere für entlassene Leiharbeiter. Im Kreis Ahrweiler seien 2011 ein Fünftel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihres Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht.

Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes wandert ein Fünftel der Beschäftigten bei Jobverlust direkt in Hartz IV.

"Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Kreis Ahrweiler sind 2011 ein Fünftel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihres sozialversicherten Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht", berichtete der Gewerkschaftsbund. Besonders kritisch sei die Situation in der Leiharbeit.

Der DGB-Koblenz fordert daher einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung. 745 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, seien direkt Hartz IV-Empfänger geworden. Dies seien 19,48 Prozent aller Arbeitskräfte, die 2011 im Kreis Ahrweiler neu arbeitslos wurden, gewesen.

"Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld. Doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt", so der Gewerkschaftsbund.

Denn wer arbeitslos werde und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutsche direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV.

2011 seien im Kreis insgesamt 3823 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden. Nur 80 Prozent seien vom Versicherungssystem betreut worden. Besonders problematisch sei nach DGB-Berechnungen die Situation im Gastgewerbe. Dort seien 18 Prozent derjenigen, die im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Beschäftigung verloren haben, direkt zu Hartz IV-Empfängern geworden.

In der Leiharbeit seien es gar 41 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen seien. "Da der Kreis weitgehend die Mietkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen muss, wird er durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und der Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet", berichtete der DGB.

Der DGB fordert nun, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung insbesondere für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten.

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