Urteil am Landgericht Koblenz Lange Haftstrafe wegen Kindesmissbrauch

Kreis Ahrweiler/Koblenz · Das Landgericht verurteilt den Angeklagten zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Bis zuletzt leugnete er die Taten. Deshalb musste das Kind vom Gericht befragt werden.

 Ein Fall von Kindesmissbrauch beschäftigte die Justiz in Koblenz. (Symbolfoto)

Ein Fall von Kindesmissbrauch beschäftigte die Justiz in Koblenz. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren muss ein 46-jähriger in Bad Neuenahr geborener und bislang im südlichen Kreisgebiet lebender Mann antreten. Das Koblenzer Landgericht hält es für erwiesen, dass der Mann ein zum Tatzeitpunkt acht-, beziehungsweise neunjähriges Mädchen zwischen November 2021 und September 2022 sexuell missbraucht hat.

Gericht sieht „absurde“ Ausflüchte

Bei dem Kind handelt es sich um die Tochter der Lebensgefährtin des Angeklagten. Zu den Taten soll es gekommen sein, als die Frau in einem Altenheim Nachtwachen schob und Verurteilte mit dem Mädchen alleine in der gemeinsamen Wohnung war. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten. Vielmehr sei es so gewesen, dass das Kind ständig seine Nähe mit körperlichem Kontakt gesucht und zu sexuellen Handlungen aufgefordert habe.

„Der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 15 Fällen sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen“, so die Richterin in der Urteilsverkündung. Aufgewühlt nahm der Angeklagte das von der Vorsitzenden Richterin vorgetragene Urteil auf. Die ihm vorgeworfenen Missbrauchsfälle, die alle in den Jahren 2021 und 2022 stattgefunden haben sollen, wies er weit von sich. Die Ereignisse hätte sich nicht so zugetragen, wie sie in nicht öffentlicher Sitzung von dem Kind geschildert und von der Staatsanwaltschaft dargelegt worden waren.

Das Gericht kam hingegen zu einer anderen Beurteilung. Der Angeklagte sei nicht der hilflose Erwachsene gewesen, der sich in den Fängen einer Neunjährigen befunden habe. „Das ist völlig absurd“, so die Richterin. Da der mutmaßliche Täter die sexuellen Übergriffe geleugnet hatte, musste das Kind vom Gericht befragt werden. Kammer und Staatsanwaltschaft hielten die Aussagen des Kindes für glaubhaft. Das Kind habe den Mann oral befriedigen müssen. Auf dem Smartphone des Angeklagten hatten sich zudem Pornos befunden, die der Mann dem Kind gezeigt haben soll.

Neben der langen Gefängnisstrafe, die der Verurteilte antreten muss, ist ein Schmerzensgeld an das Kind zu zahlen. Das Gericht legte 15.000 Euro fest. Dieses Geld ist im Wege eines Adhäsionsverfahrens (siehe Kasten) zu zahlen. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin – der Mutter des Kindes - zu tragen.

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