Lange Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels Eduard K. ist schockiert und will in Revision gehen

Kreis Ahrweiler/Koblenz · Landgericht Koblenz verurteilt einen 34-Jährigen aus Bad Neuenahr wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Der Verurteilte will in Revision gehen.

 Vor dem Landgericht in Koblenz wurde jetzt ein 34-Jähriger aus Bad Neuenahr wegen Drogenhandels zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Vor dem Landgericht in Koblenz wurde jetzt ein 34-Jähriger aus Bad Neuenahr wegen Drogenhandels zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Foto: Martin Gausmann

„Alle Anklagepunkte haben sich bestätigt“, befand die Vorsitzende der 10. Strafkammer des Landgerichtes Koblenz, Monika Fey-Thiemann, als sie jetzt das Urteil gegen Eduard K. aus Bad Neuenahr gesprochen hat: Wegen Drogenhandels muss der 34-jährige aus Bad Neuenahr für acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Damit folgte das Gericht vollumfänglich der Forderung der Staatsanwaltschaft, zumal das Vorstrafenregister des Angeklagten beträchtlich ist. Der 34-Jährige will in Revision gehen. Das teilte sein Anwalt Sven Röttgen aus Bad Honnef mit, der für seinen Mandanten auf Freispruch plädiert hatte. Eduard K. nahm das Urteil alles andere als gelassen auf: „Ich bin schockiert“, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem als Sohn einer nach Südamerika ausgewanderten Deutschen und eines US-Amerikaners in Kolumbien geborenen und seit einigen Jahren im Kreis Ahrweiler lebenden Mann zur Last gelegt, im Zeitraum von September 2019 bis April 2020 Marihuana an Minderjährige verkauft sowie Cannabiskekse und –muffins einem Minderjährigen überlassen zu haben. In mindestens 14 Fällen habe er seine gewinnbringenden Betäubungsmittelgeschäfte von einem Minderjährigen durchführen lassen, um einer eigenen Bestrafung zu entgehen. So sei er gemeinsam mit ihm mit dem Zug zu seinem Drogendealer gefahren. Man habe später die Portionierung gemeinsam vorgenommen. Dann habe der Minderjährige die Drogen, zum Teil wieder an Jugendliche – verkauft und dafür eine geringen Lohn erhalten.

Langes Vorstrafenregister aufgelistet

Als Gutachter hatte sich Professor Gerhard Buchholz (Vallendar) – Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – mit der Vergangenheit des Angeklagten beschäftigt. So hatte er insbesondere die Gerichtsakten zurückliegender und noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Fälle unter die Lupe genommen. Erschlichene Leistungen, unerlaubter Drogenbesitz, Betrügereien, Körperverletzungen, Beleidigungen, Nötigungen, Diebstahl, sexuelle Belästigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

„Das ist so das Feld, das ich gesichtet habe“, erklärte der Facharzt und wies auch auf eine „Bombendrohung“ hin, die Eduard K. lautstark im Jobcenter Bad Neuenahr-Ahrweiler verkündet hatte. „Von allem ist etwas dabei. Es gibt eine große Bandbreite an mutmaßlich kriminellen Handlungen“, meinte der Psychiater angesichts des Spektrums der Delikte und Straftaten in Remagen, Sinzig, Neuwied oder auch in der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zwar liege eine Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten vor, eine Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit sei allerdings nicht unbedingt gegeben.

Die Staatsanwältin erklärte, alle Darlegungen des Angeklagten seien im Verfahren widerlegt worden. „Nichts stimmt. Ich bin sprachlos. Alle Anschuldigungen sind falsch“, hatte Eduard K. hingegen zu Beginn der Verhandlung gesagt (der GA berichtete). Nach Auffassung des Gerichts hatten die Zeugen die Anklageschrift untermauert.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert

Pflichtverteidiger Röttgen hingegen zweifelte an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen und unterstrich, dass es nicht klar sei, dass sein Mandant Minderjährige angestiftet habe, für ihn Drogen zu verkaufen. Eduard K. habe den Boden unter den Füßen verloren und sich von Jugendlichen stets bestätigt, respektiert und in seinem Selbstwert angehoben gesehen. Deshalb habe er ihre Nähe gesucht. Belege für strafbare Handlungen seien so gut wie nicht vorhanden. Röttgen forderte daher einen Freispruch.

„Ich habe in keinem Fall Jugendliche animiert, Drogen zu kaufen oder zu verkaufen“, erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Die ihn belastenden Zeugenaussagen kämen ihm „sehr merkwürdig und spanisch vor“.

Die Strafkammer fand hingegen an den Darlegungen der Staatsanwaltschaft und der Zeugen nichts merkwürdig. Vielmehr bescheinigte das Gericht dem Angeklagten, sehr planvoll und berechnend vorgegangen zu sein. Eine verminderte Schulfähigkeit werde trotz des bei Eduard K. festgestellten Drogenkonsums nicht erkannt. Was die Persönlichkeitsstörungen und den Drogenkonsum anbetrifft, so soll sich der 34-Jährige therapieren lassen. Die Kosten des Verfahrens muss der zu acht Jahren und drei Monaten Haft Verurteilte selbst übernehmen. 

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