Leben wie im Mittelalter Letzte Frist für die historische Frankensiedlung

GRAFSCHAFT · Wenn fehlende Unterlagen nicht bis Januar im Grafschafter Rathaus vorliegen, soll das Verfahren beendet werden.

 Ein Kulturgarten gehört zum Programm der Frankensiedlung. Das Projekt an sich scheidet die Geister in der Grafschaft.

Ein Kulturgarten gehört zum Programm der Frankensiedlung. Das Projekt an sich scheidet die Geister in der Grafschaft.

Foto: Gausmann/Martin Gausmann

Nach mehreren Anläufen wurde ein Gelände nahe des Regenrückhaltebeckens nördlich von Nierendorf gefunden. Hier finden schon Veranstaltungen statt, vor allem werden dort Kinder spielerisch an das Leben der Menschen in der Zeit vor 1500 Jahren herangeführt. Weil dort eine richtige Siedlung mit Bauten entstehen soll, müssen aber auch zahlreiche Verwaltungsakte durchgeführt werden. Um Baurecht zu erhalten, bedarf es zunächst der Änderung des Flächennutzungsplans. Und dafür muss der Verein, der sich verpflichtet hat, für alle Kosten aufzukommen, Unterlagen vorlegen. Den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankensiedlung Nithrindorp“ hat der Gemeinderat bereits im März 2018 gefasst.

Der Verein ist am Zug

Der Verein ist seitdem am Zug, es fehlen unter anderem noch ein Flächennutzungsplanentwurf, ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept oder aber ein Entwässerungskonzept. Auch die Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung fehlt. Gänzlich ungeklärt ist, wo Besucher parken und auf welchem Weg sie Zugang zur Frankensiedlung erhalten sollen. Eingereicht hat der Verein nach einer neuerlichen Erinnerung durch die Verwaltung zwischenzeitlich einen Vorabzug eines Bauungsplanentwurfes mit Textfestsetzungen, die in erster Linie einen größeren Fragenkatalog der Verwaltung bewirkten. Der Entwurf wurde bereits einmal modifiziert.

In der jüngsten Sitzung des Grafschafter Bauausschusses war die Frankensiedlung einmal mehr Thema. Dabei sollte eigentlich ein umfangreicher Beschlussvorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise diskutiert werden. Dem kam Maik Hintze (CDU) mit einem letztlich bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen dem Gemeinderat empfohlenen eigenen Beschlussvorschlag seiner Fraktion zuvor.

Ausschuss weist Vorwürfe

gegen Verwaltung zurück

Dieser sieht die Vorlage der ausstehenden Unterlagen durch den Verein bis zur ersten Bauausschusssitzung im kommenden Jahr vor, andernfalls werde das Verfahren verwaltungsseitig beendet. Größter Knackpunkt dürfte der Parkplatz für Besucher der Frankensiedlung sein. Hier muss der Verein eine klare Aussage des Landesbetriebs Mobilität (LBM) vorlegen, ob hier eine Linksabbiegespur von der Landesstraße L80 erwartet ist. Ist dem so, kämen auf den Verein Bau- und Planungskosten von mindestens 250 000 Euro und Unterhaltungskosten in ähnlicher Höhe zu. Udo Klein (SPD) und Matthias Hänsch (FWG) betonten, sich zunächst fraktionsintern mit dem Vorschlag der CDU auseinandersetzen zu wollen. Am 10. Dezember will der Gemeinderat das weitere Vorgehen beschließen.

Unterdessen musste sich der Bauausschuss auch noch mit massiven Vorwürfen der Befürworter der Frankensiedlung beschäftigen. Die hatten im Juni 2020 eine Petition „Rettet die Frankensiedlung“ gestartet. Im September wurden der Verwaltung 608 Unterschriften von Unterstützern übergeben, von denen aber nur 89 in der Grafschaft leben. Unterzeichnet wurde von Menschen aus dem Ruhrgebiet oder aus Berlin. Eine Petition von Gegnern hatte vor geraumer Zeit mehr als 400 Grafschafter auf ihrer Seite gehabt.

Bürgermeister Achim Juchem (CDU) nahm zum Ansinnen der Petition und zu den Vorwürfen, man würde mit immer neuen, absurden und unverhältnismäßigen Auflagen belegt, es würden dem Verein haufenweise Gutachten in Rechnung gestellt oder dem Projekt würden über die Finanzierung gezielt Steine in den Weg gelegt, ausführlich Stellung und bezeichnete die Vorwürfe durch die Bank als haltlos. Einstimmig folgte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, die Vorwürfe gegen die Gemeindeverwaltung als gegenstandslos zurückzuweisen.

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