Unfall auf der A61 43-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

AHRWEILER · Einen Moment der Unaufmerksamkeit hatte für einen Lkw-Fahrer, vor allem aber für dessen Beifahrer verheerende Folgen. Die beiden waren am Morgen des 1. Juli vergangenen Jahres auf der A 61 in Richtung Köln unterwegs, als der 43-jährige Fahrer auf der Talbrücke Bengen ein Stauende zu spät bemerkte.

Mit einer Geschwindigkeit von gut 80 Stundenkilometern fuhr er beinahe ungebremst auf einen anderen Sattelschlepper auf. Dieser wiederum wurde von der Wucht des Aufpralls in einen weiteren Lkw geschoben. Während der Unfallverursacher mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, verstarb der Beifahrer noch an der Unfallstelle.

Die beiden anderen Brummifahrer kamen mit leichten Verletzungen davon. Wegen fahrlässiger Tötung hat das Ahrweiler Strafgericht den 43-jährigen Tscheche am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à fünf Euro verurteilt.

Die Bilder, die der Unfallsachverständige mittels eines Lichtbildprojektors an die Wand des Gerichtssaals schmeißt, vermitteln einen Eindruck von der Urgewalt der Kräfte, die bei dem Aufprall gewirkt haben. Das Fahrerhaus des Unfallverursachers wurde komplett abgerissen und auf ein Drittel seiner Länge zusammengestaucht. Die Tatsache, dass der Aufprall seitlich versetzt erfolgte, hat dem Fahrer wohl das Leben gerettet. Für seinen Beifahrer jedoch kam jede Hilfe zu spät.

Der Angeklagte selbst hatte sich bei dem Unfall mehrere Knochenbrüche und eine Lungenverletzung zugezogen. Er hat den Job als Lkw-Fahrer aufgegeben. "Es ist so unsagbar schwer, mir dem Geschehenen zu leben", so der 43-Jährige, der vor Gericht unumwunden zugab, dass allein ein Moment der Unaufmerksamkeit zu dem Unfall geführt habe. Tatsächlich sei das Unglück nach Auffassung des Sachverständigen "leicht zu vermeiden gewesen".

So sei der Lkw erst ein halbes Jahr alt und in technisch einwandfreiem Zustand gewesen. "Die Strecke war schnurgerade, der Sattelschlepper am Stauende hatte den Warnblinker gesetzt und die Schilderbrücken hatten rechtzeitig auf den Stau aufmerksam gemacht", erklärte Richter Stefan Schneider, warum der Angeklagte fahrlässig gehandelt habe.

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