Sitzung am 16. September Ausschuss zur Flut an der Ahr will Staatssekretär erneut befragen

Mainz/Ahrtal · Der rheinland-pfälzische Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe legt in der Sitzung am 16. September den Fokus auf den Informationsfluss zwischen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie der Einsatzleitung in Ahrweiler. Auch Umweltstaatssekretär Erwin Manz ist erneut geladen.

Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Flut an der Ahr (unsere Aufnahme zeigt Ahrweiler direkt nach der Katastrophe) ist am 16. September geplant.

Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Flut an der Ahr (unsere Aufnahme zeigt Ahrweiler direkt nach der Katastrophe) ist am 16. September geplant.

Foto: picture alliance/dpa/Boris Roessler

Diese Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz vermag aufschlussreich zu werden: Denn am 16. September will das Gremium unter anderem der Frage nachgehen, ob und wie der Informationsaustausch zwischen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und der Technischen Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler während des Flut-Geschehens am 14. und 15. Juli des Vorjahres erfolgt ist. Auch der rheinland-pfälzische Umweltstaatssekretär Erwin Manz soll an diesem Tag erneut aussagen. Zuvor hatte das Gremium dazu notwendige Beweisbeschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

Auch Gefahr durch Verklausungen ist ein Thema

Schon jetzt steht fest: Am 16. September wird sich im rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschuss viel um die Kommunikation in der Flutnacht drehen. Im Fokus steht etwa die erfolgte Kontaktaufnahme der SGD Nord zur Einsatzleitung in Ahrweiler. Behandelt werden soll Landtagsangaben zufolge in dieser Sitzung die „von der SGD Nord vorgesehene Beratung der Katastrophenschutzbehörden“ in Bezug auf die Flut im Landkreis Ahrweiler, im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier.

Das Flut-Gremium wird sich damit befassen, wann Gewässerschauen an der Ahr und der Kyll stattgefunden haben. Das Gremium will herausfinden, ob die Kreisverwaltungen Ahrweiler und Trier-Saarburg sowie die Stadtverwaltung Trier durch die zuständigen Fachbehörden des Landes im Vorfeld der Flutkatastrophe oder in der Flutnacht konkrete Informationen über kritische Punkte für die Gefahr von Verklausungen erhalten haben. Ferner soll geklärt werden, welche Maßnahmen im Vorfeld zur Sicherung des Wasserabflusses sowie zur Reduzierung der Gefahr der Verklausungen von Brücken und Durchlässen von den zuständigen Behörden getroffen wurden. Relevant wird auch sein, wann an Ahr, Kyll und deren Zuflüssen Räumungsmaßnahmen zur Vorbeugung oder Beseitigung von Abflusshindernissen erfolgt sind. Dabei geht es auch um die Frage, welche Kenntnisse dem Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in der Flutnacht über konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Wasserabflusses sowie zur Gefahrenabwehr vorlagen. Ebenfalls thematisiert werden soll, welche Aufgaben die Pegelbeobachter der Pegel Müsch, Altenahr und Bad Bodendorf hatten und ob diese in der Flutnacht alarmiert wurden.

15 Zeugen sollen gehört werden

Um den Austausch geht es auch bei der anstehenden Befragung von Staatssekretär Erwin Manz. Er soll erneut zur seinerseits erfolgten Kommunikation in der Flutnacht befragt werden. Darüber hinaus wird das Fehlen eines „vorgeschriebenen Alarm- und Einsatzplanes Hochwasser“ für den Kreis Ahrweiler thematisiert. Insgesamt sind für den kommenden Termin im September nach gegenwärtigem Stand die Vernehmungen von 15 Zeugen sowie eines Sachverständigen vorgesehen.

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