Fördergelder im Ahrtal Ministerrat beschließt Erleichterungen für von Flut betroffene Gemeinden
Mainz/Ahrtal · Von der Flut betroffene Gemeinden im Ahrtal sollen Fördergelder früher abrufen können. Das ist nur ein Teil des Pakets, das der Ministerrat der Landesregierung jetzt verabschiedet hat.
Der Ministerrat der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat Erleichterungen für die von der Flut betroffenen Gemeinden beim Wiederaufbau ihrer Infrastruktur beschlossen. Das geht aus einer Mitteilung des Innenministeriums hervor. Damit soll den Angaben zufolge insbesondere die Liquidität der Kommunen sichergestellt werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) hatten die Erleichterungen bei einem Gespräch im Ahrtal mit Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) und den Bürgermeistern Ende November angekündigt, heißt es. „Mit den beschlossenen Erleichterungen verschlanken wir nicht nur das Antragsverfahren für die Kommunen, sondern sorgen auch dafür, dass Fördermittel frühzeitiger abgerufen werden können. Das erleichtert den Kommunen die Finanzierung ihrer Wiederaufbau-Projekte. Sie können nun Mittelabrufe für Ausgaben vornehmen, die in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich fällig werden. Hierdurch werden Liquiditätsengpässe vermieden und der Personalaufwand reduziert“, wird Innenminister Ebling in der Mitteilung zitiert.
Rundschreiben mit Infos für Kommunen
Die Unterstützung für die Gemeinden beim Wiederaufbau gehe sogar über den aktuellen Ministerratsbeschluss hinaus. Viele Kommunen nutzten den Wiederaufbau als Chance, um Schulen, Kindergärten, Gemeindehäuser oder andere Einrichtungen moderner und klimafreundlicher zu machen. „Wir unterstützen sie deshalb bei der Kombination der Aufbauhilfen mit anderen Förderprogrammen, indem Gespräche gebündelt und etwaige Anforderungen abgestimmt werden. So bleibt den Verantwortlichen mehr Zeit für andere Aufgaben“, so Ebling. Das „Erleichterungspaket“ werde den betroffenen Kommunen noch in dieser Woche mitgeteilt.
Neben der Verlängerung der Antragsfrist für Wiederaufbauhilfen um drei Jahre schafften die neuen Regelungen weitere Erleichterungen. „Trotzdem dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Der Wiederaufbau muss mit Hochdruck weitergehen, um allen Betroffenen in absehbarer Zeit ein sicheres und attraktives Wohnumfeld in ihren Heimatgemeinden bieten zu können“, so der Innenminister.