Kommentar Alles nur vorläufig

In der kommenden Ratssitzung wird sich der Rat der Kreisstadt erneut mit seiner Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages beschäftigen.

Immerhin hatte das Verwaltungsgericht der Stadt vor wenigen Wochen ins Stammbuch geschrieben, dass "ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pflichten bestehen", die die vom Stadtrat verabschiedete Gästebeitragssatzung einem klagenden Klinikbetreiber (und damit allen Klinikbetreibern) auferlegt.

Längst haben sich die Bad Neuenahrer Klinikchefs zu einer Interessengemeinschaft zusammen geschlossen. Sie wollen die Aktionen im Bad Neuenahrer Rathaus nicht mehr länger hinnehmen. Einige drohen mit Klage, was die Stadt offenbar wenig beeindruckt.

Zum einen sei die Gerichtsentscheidung ja nur "vorläufig" und zum anderen werde man Beschwerde einlegen. Und unabhängig davon: Das alles heiße ja nicht, dass allgemein die Gästebeitragspflicht entfalle. Sie gelte weiterhin - auch für Kliniken, ließ der Bürgermeister über den Ahrtal-Tourismus verlautbaren.

Warum sollte der Bürgermeister als Primus Inter Pares auch mit den Klinikbetreibern, die jährlich einige Hunderttausend Gäste nach Bad Neuenahr holen, selber sprechen?

Die Stadt will nun "nachbessern": Die Beitragssatzung wird einfach umbenannt, ihr Erhebungszweck soll sich fortan auf "Kur-Zwecke" beziehen. Dann wird ja jetzt bestimmt alles gut.

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