Prozess nach Brandserie in Löhndorf Anwalt glaubt fest an die Unschuld des Angeklagten

Löhndorf/Koblenz · Eine Durchsuchung der Büroräume des Strafverteidigers war rechtswidrig. Weitere Beweisanträge werden im Prozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Löhndorf gestellt.

 Anfang 2021 steht eine Scheune in Löhndorf in Flammen, die Feuerwehr bekämpft den Brand. Im Landgericht Koblenz läuft seit fünf Monaten der Prozess gegen einen 26-Jährigen, der die Brandserie ausgelöst haben soll.

Anfang 2021 steht eine Scheune in Löhndorf in Flammen, die Feuerwehr bekämpft den Brand. Im Landgericht Koblenz läuft seit fünf Monaten der Prozess gegen einen 26-Jährigen, der die Brandserie ausgelöst haben soll.

Foto: Martin Gausmann

Für den Strafverteidiger steht fest: „Die Aufklärungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ist nicht in Ordnung, viel zu früh haben sich die Ermittlungsbehörden auf den Angeklagten als Täter festgelegt.“ Den auf der Anklagebank sitzenden 26-Jährigen hält der Rechtsanwalt keineswegs für den Brandstifter von Löhndorf. Seit fünf Monaten dauert nun der Prozess an, der durch zahlreiche Beweisanträge des Koblenzer Juristen in die Länge gezogen wurde. Nun beantragte der Verteidiger neue Zeugenvernehmungen, nachdem er in zurückliegenden Verhandlungstagen weitere Gutachten und Expertenbefragungen gefordert hatte. Allerdings erfolglos. Im Januar wird die Strafkammer nun über die neuerlichen Anträge zu befinden haben.

Rechtsanwalt weist Vorwürfe weiter von sich

Derweil steht nach Auffassung der mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragten 6. Strafkammer des Landgerichts fest, dass eine kürzlich von der Staatsanwaltschaft erwirkte Bürodurchsuchung beim Strafverteidiger rechtswidrig gewesen sei (der GA berichtete). Der Rechtsanwalt soll verbotenerweise Post des Angeklagten an dessen Familie weitergeleitet haben, was der Verteidiger mit Nachdruck bestreitet: „Ich bin kein schwarzes Schaf in der Anwaltschaft. So etwas macht kein anständiger Anwalt“, sagte er zum GA. Etwaige Post müsse in solchen Fällen durch die Hände der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes gehen. Daran habe sich der Strafverteidiger sein gesamtes Berufsleben lang gehalten.

Auch wenn das forsche Vorgehen der Staatsanwaltschaft vom Gericht als rechtswidrig bewertet wird: Eine Folgewirkung für den Kläger oder den Beklagten sei damit nicht verbunden, sagte der Rechtsanwalt im Gespräch mit dem General-Anzeiger. Das Gericht habe noch nicht einmal einen Anfangsverdacht feststellen können, der das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtfertigen könnte.

Verteidigung zweifelt an der Schlüssigkeit einiger Zeugenaussagen

Die Verteidigung hat erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt und der Schlüssigkeit von verschiedenen Zeugenaussagen. In den Akten tauchten Personen auf, die ebenfalls als Täter für die Brandlegungen infrage kommen könnten, meint der Verteidiger. Beispielsweise gibt es da einen von Zeugen wahrgenommenen „Kapuzenmann“, der sich am Tatort auffällig benommen habe und angeblich der Angeklagte sein soll, was dieser allerdings vehement bestreitet – wie alle ihm vorgeworfene Taten. Der Beschuldigte räumt lediglich ein, Ende 2021 Heuballen zwischen Eckendorf und Vettelhoven angezündet zu haben. Mit den Scheunenbränden in Löhndorf – eine Serie, die Feuerwehr auf Trab und Menschen in Atem hielt – habe er nichts zu tun. Als Jugendlicher war der 26-Jährige im Jahre 2013 an einer Brandstiftung beteiligt gewesen. Auch ein Grund, warum die Ermittler ihn schnell auf dem Radar hatten.

Das Verfahren wird im Januar fortgesetzt. Dann wird die tagende Kammer auch über die neuerlichen Beweisanträge der Strafverteidigung befinden.

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