Prozess nach Brandstiftung in Sinzig Richter sieht in weiteren Gutachten keine Erkenntnisgewinne

Löhndorf/Koblenz · Zusätzliche Beweisanträge im Prozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Löhndorf sind abgelehnt worden. Der Richter beraumt indes weitere Verhandlungstermine für das kommenden Jahr an.

 Weitere Termine anberaumt: Der Prozess nach der Brandserie in Löhndorf soll vor dem Landgericht Koblenz im kommenden Jahr fortgesetzt werden.

Weitere Termine anberaumt: Der Prozess nach der Brandserie in Löhndorf soll vor dem Landgericht Koblenz im kommenden Jahr fortgesetzt werden.

Foto: Martin Gausmann

Rund zwei Jahre ist es jetzt her, als eine Brandserie den Sinziger Ortsbezirk Löhndorf und die dortige Bevölkerung in Atem hielt. Drei Scheunen brannten nacheinander lichterloh, nur mit Mühe konnten in einem Fall untergestellte Pferde aus den Flammen gerettet werden. Seit nahezu einem halben Jahr sitzt ein 26-jähriger Mann auf der Anklagebank des Koblenzer Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass es sich um den Brandstifter handelt. Der Strafverteidiger des Angeklagten sieht das völlig anders: Mit einer ganzen Welle von Beweisanträgen will der Rechtsanwalt deutlich machen, dass der 26-jährige Tatverdächtige die ihm zur Last gelegten Straftaten nicht begangen haben kann. Nun lehnte das Gericht wieder Beweisanträge ab.

Mehr Sachverständige sollten hinzugezogen werden

So hatte der Verteidigung beantragt, weitere Sachverständige hinzuzuziehen, die sich mit den von der Staatsanwaltschaft in der Klageschrift aufgeführten GPS-Daten, Entfernungsdaten und Zeitangaben auseinandersetzen sollen. Insbesondere ging es dabei um eine vom Angeklagten getragene Smart-Watch. Ein weiteres Sachverständigengutachten durch einen unabhängigen und neutralen IT-Experten mit qualifizierten Kenntnissen über die Funktionsweise des vom Angeklagten genutzten Gerätes am Handgelenk sollte Aufschluss geben. Auch beantragte der Verteidiger einen Ortstermin in Löhndorf, an dessen Ortsrand sich der Hubertushof befindet. Der Rechtsanwalt will dort darstellen, dass sich der Brand und seine Ursache dort nicht so abgespielt haben, wie von der Staatsanwaltschaft aufgeführt.

Auch misst der Anwalt der nur kurzen Zeitspanne, bis eine Scheune in Vollbrand stehen kann, einen besonderen Stellenwert bei: Er beantragte auch hier eine Expertise eines Brandsachverständigen. Bei einer gut durchlüfteten Scheune wie der auf dem Hubertushof würde alles dafürsprechen, dass sich ein Vollbrand in fünf Minuten entwickele, berichtete er von den Erkenntnissen eines Brandsachverständigen, dessen Gutachten die Verteidigung einholte und das sie in den Prozess einbringen möchte. Der Angeklagte habe sich in dieser Zeitspanne aber gar nicht in der Nähe des Brandortes befunden. Auch führte der Strafverteidiger an, dass die Polizei bei der Wohnungs- und Autodurchsuchung des Angeklagten keinerlei Brandbeschleuniger gefunden habe. Chemische Untersuchungen – auch an den Händen und der Kleidung des Angeklagten – hätten zu keiner Auffälligkeit geführt.

Der Vorsitzende Richter der 1. Strafkammer teilte indes mit, dass sich das Gericht keinen neuen Erkenntnisgewinn davon verspricht, wenn weitere Gutachter gehört werden und die erbetene Ortsbesichtigung stattfindet. Dass sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen wird, steht fest: Der Richter setzte für das kommende Jahr bereits drei neue Termine fest.

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