Förderanträge nach Flutschäden an der Ahr Bund sagt Fristverlängerung beim Wiederaufbau zu

Bonn/Ahrtal · Der Bund hat eine Fristverlängerung beim Wiederaufbau im Ahr-Flutgebiet um drei Jahre zugesagt. Förderanträge bekommen somit deutlich mehr Zeit.

 Vor dem Wiederaufbau steht oft der Abriss: Ein Bagger macht ein von der Flut zerstörtes Haus in Altenburg dem Erdboden gleich.

Vor dem Wiederaufbau steht oft der Abriss: Ein Bagger macht ein von der Flut zerstörtes Haus in Altenburg dem Erdboden gleich.

Foto: dpa/Boris Roessler

Nach längerem Tauziehen zwischen Land und Bund gibt es nach Angaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine Einigung auf eine deutlich großzügigere Frist bei Förderanträgen auf Wiederaufbau im flutgeschädigten Ahrtal. Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am späten Dienstagnachmittag mitteilte, sagte das Bundeskanzleramt eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe aus dem Fonds von Bund und Ländern um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zu.