Nach Anstieg der Inzidenz Im Kreis Ahrweiler gilt nun eine Ausgangssperre

Kreis Ahrweiler · Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz gilt im Kreis Ahrweiler seit dem heutigen Samstag eine nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 21 und 5 Uhr sollen Bürger sich zu Hause aufhalten. Zudem gibt es weitere Einschränkungen.

 Die Kreisverwaltung in Ahrweiler.

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler.

Foto: Martin Gausmann

Im Kreis Ahrweiler ist in der Nacht von Freitag auf Samstag um 0 Uhr eine Ausgangssperre in Kraft getreten. Zwischen 21 bis 5 Uhr sollen Bürger laut der Kreisverwaltung zu Hause bleiben.

Grund für die Maßnahme sei die hohe Sieben-Tage-Inzidenz. Diese lag an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Deshalb müsse der Kreis – wie in der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgelegt − eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Das Inkrafttreten in der Nacht zu Samstag böte Bürgern sowie Einrichtungen einen Vorlauft, um sich auf die Maßnahmen einzustellen, so der Kreis. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 28. März.

Zwischen 21 und 5 Uhr darf nur die Wohnung verlassen, wer einen „triftigen Grund“ vorweisen kann. Dies ist laut der Allgemeinverfügung zum Beispiel die Ausübung eines Berufes. Auch das Ausführen von Hunden ist demnach gestattet, wenn sich es sich dabei nur um eine Person handelt.

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sei die Inzidenz seit dem 12. März signifikant von 64 auf 107 am Donnerstag, 18. März, gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 70 Prozent innerhalb von sechs Tagen. Die hohe Anzahl der deutlich aggressiveren Mutationen von Sars-CoV-2 verschärfe die Situation zusätzlich, so der Kreis. In der vergangenen Woche, 8. bis 14. März, seien 51 Infektionen mit Virusvarianten nachgewiesen worden. Seither seien bereits 85 neue Fälle durch ein Labor bestätigt worden. Von Neuinfektionen betroffen seien aktuell alle acht Kommunen des Kreises Ahrweiler sowie alle Altersgruppen.

Neben der Ausgangssperre wird es laut dem Kreis weitere Verschärfungen der Anti-Corona-Maßnahmen geben. Ein Überblick:

  • Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr;
  • verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese gilt auch für den Sport;
  • Schließung Einzelhandel (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen);
  • Schließung von Museen und Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios;
  • Schließung von (zulässigen) Verkaufsständen ab spätestens 21 Uhr.

Die Schulen seien von den Verschärfungen zunächst nicht betroffen, so der Kreis. „Nach sorgfältiger Prüfung und im Einvernehmen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier wurde entschieden, dass die Schulen bis zu den Osterferien im Wechselunterricht bleiben“, heißt es.

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