Gemeinderat Mayschoß tagt Das ganze Dorf zahlt in Mayschoß künftig mit

Mayschoß · Der Mayschosser Gemeinderat hat sich mit dem Thema „wiederkehrende Beiträge für Straßenausbau“ ab 2024 beschäftigt. Dabei wird deutlich, dass das Ganze finanzielle Verschlechterungen für Anlieger der Bundesstraße 267 bringen wird.

 Der an der Bundesstraße 267 und der Waagstraße gelegene Waagplatz in Mayschoß Anfang Juli.

Der an der Bundesstraße 267 und der Waagstraße gelegene Waagplatz in Mayschoß Anfang Juli.

Foto: Martin Gausmann

Beiträge für Straßenausbau sind alles andere als beliebt, fordern sie doch den Anliegern oft Summen ab, die in die Tausende gehen können und mit denen sie so nicht gerechnet hatten. Da muss schon mal der Urlaub ausfallen, eine vorgesehene Anschaffung aufgeschoben oder gar ein Kredit aufgenommen werden.

Rheinland-Pfalz führt ab 2024 „flächendeckende wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ ein. Sie gelten für Straßen und Gehwege, die bereits erstmals hergestellt und abgerechnet wurden, aber in die Jahre gekommen sind, deren Belag oder Beleuchtung verschlissen sind. Jetzt hatte sich der Mayschosser Gemeinderat mit dem Thema zu befassen.

■ Erstmalige Herstellung einer Gemeindestraße: Alles beim Alten bleibt bei den Beiträgen für erstmalige Herstellung einer Gemeindestraße. Da übernimmt die Gemeinde zehn Prozent der Kosten, 90 Prozent werden auf die Anlieger umgelegt.

■ Sanierung von Gemeindestraßen: Neu ist die Regelung für Maßnahmen an Gemeindestraßen, die bereits erstmalig ausgebaut und abgerechnet waren, aber wieder saniert werden müssen. In dem Fall werden nicht nur die Anlieger der jeweiligen Straße zur Kasse gebeten, sondern das ganze Dorf zahlt mit. Damit verlagert sich die Kostenlast auf viele Schultern. Auch die Gemeinde übernimmt einen Anteil, in Mayschoß etwa 20 Prozent, 80 Prozent verteilen sich auf die Grundstückseigentümer.

Kassiert wird allerdings nur in dem Jahr, in dem tatsächlich Kosten entstehen, etwa in einem Jahr für Planungsleistungen für den Ausbau einer Straße oder eines Gehwegs samt Beleuchtung. Wenn im folgenden Jahr die Baumaschinen rollen, werden diese Kosten erhoben – wiederum aufs ganze Dorf umgelegt. Verschlechterungen gibt es in dem Zusammenhang für Anlieger einer klassifizierten Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Zwar müssen sie nach wie vor nicht für die Herstellung dieser Straßen und ihres Belags zahlen, sie werden aber mit dem gesamten Dorf zu Beiträgen für Gemeindestraßen und Gehwegen herangezogen. Erhoben werden die Kosten jeweils nur für das Jahr, in dem die Gemeinde tatsächlich tätig wird.

Neu ist das System für die Verbandsgemeindeverwaltung in Altenahr, wo ohnehin Personal fehlt. Darum hat die Verwaltung vorgeschlagen, einen externen Dienstleister mit den notwendigen Umstellungen zu beauftragen. Die Auftragshöhe ist auf 55 000 Euro begrenzt. Laut Verwaltung bezuschusst das Land Rheinland-Pfalz die Kosten für die Umstellung mit fünf Euro je Einwohner. Wie schon der Dernauer Rat stimmte der Mayschosser Rat der Auftragsvergabe zu.

■ Projektsteuerung für den Wiederaufbau in der Verbandsgemeinde Altenahr: Zum Tagesordnungspunkt „Projektsteuerung für den Wiederaufbau in der Verbandsgemeinde Altenahr“ hatte es in der vorherigen Sitzung des Mayschosser Gemeinderats Irritationen gegeben. Als Projektsteuerer hatte die Verbandsgemeinde gleich nach der Katastrophe das Büro Julius Berger International beauftragt. Dieses hatte etwa 700 Maßnahmen in einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Euro identifiziert und aufgelistet. Angesichts der Arbeitsfülle und des Personalmangels sieht sich die Altenahrer Verwaltung nicht in der Lage, alle Punkte zeitnah anzupacken. Darum sucht sie europaweit nach einem „umfassend tätigen Dienstleister“, der die Aufgabe für die Zeit des Wiederaufbaus von etwa fünf bis sieben Jahren übernimmt.

Allerdings haben Dernau, Rech und Mayschoß eine gemeinsame Wiederaufbaugesellschaft gegründet, und im Mayschosser Gemeinderat war zunächst unklar, wie weit sich das Weindorf an den Kosten für einen von der Verbandsgemeinde installierten Dienstleister beteiligen müsse. Das ist jetzt geklärt: Die drei Gemeinden können von Fall zu Fall entscheiden, ob die eigene Wiederaufbaugesellschaft oder der von der Verwaltung installierte Dienstleister tätig werden. Das bestimmen jeweils die Ortsgemeinderäte. Folglich stimmte der Mayschosser Rat jetzt zu – wie schon am Montag der Dernauer Gemeinderat.

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