Scheunenbrand in Löhndorf Der Prozess tritt auf der Stelle

Löhndorf/Koblenz · Der Anwalt des mutmaßlichen Brandstifters von Löhndorf fordert weitere Sachverständige und Experten sowohl zum Thema digitale Datenübermittlung als auch zum Thema Scheunenbrände.

Symbolbild: Der Prozess um den mutmaßlichen Löhndorfer Brandstifter tritt auf der Stelle.

Symbolbild: Der Prozess um den mutmaßlichen Löhndorfer Brandstifter tritt auf der Stelle.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Löhndorf, der im vergangenen Jahr drei Scheunen angezündet haben soll, tritt auf der Stelle. Der Strafverteidiger (Koblenz) hat weitere Beweisanträge gestellt und fordert zusätzliche Sachverständige, die insbesondere überprüfen sollen, ob das Smartphone und die via Bluetooth damit korrespondierende Smart-Watch des 26-jährigen Angeklagten Polizei und Staatsanwaltschaft verlässliche Daten lieferten oder ob die Angaben – wie vom Strafverteidiger vermutet – alles andere als stimmig, sondern schlichtweg falsch gewesen sind. Experten sollen untersuchen, ob die Netzwerktechnologie respektive Schnittstelle, mithilfe derer mobile Gerätschaften miteinander kommunizieren können, fehlerhafte Daten geliefert hat oder nicht.

Strafverteidiger: Kleidung des Angeklagten hatte keine Geruchs- oder Brandspuren

Für den erfahrenen Strafverteidiger, der bereits mehr als 20 Beweisanträge in den aufwendigen Verfahren gestellt hat, steht fest, dass sein Mandant nicht der Brandstifter von Löhndorf ist. Wie berichtet, stützen Polizei und Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den inhaftierten Heimersheimer auf zahlreiche Indizien, zu denen insbesondere GPS-Daten auf der vom Angeklagten getragenen und sichergestellten Smart-Watch und dem Handy gehören. Nach den Angaben des Rechtsanwaltes passen jedoch die aufgezeichneten Ortsangaben, Bewegungsprofile und Zeitangaben nicht zueinander. Auch die Entfernungsangaben seien nicht stimmig. Zudem erinnerte der Koblenzer Anwalt daran, dass die Kleidung des Angeklagten bei dessen Festnahme keinerlei Geruchs- oder Brandspuren aufwies, die den Verdacht der Brandstiftung rechtfertigen könnten. Weder in der Wohnung noch im Auto des 26-Jährigen habe man außerdem Spuren von Brandbeschleunigern gefunden.

Dass das Smartphone des Angeklagten von den vorhandenen fünf Funkmasten hin und wieder nicht erfasst worden sei, liege daran, dass der nahe des Tatorts auffällig gewordene Mann sein Telefon vorübergehend ausgestellt habe, da die Leistung des Akkus zur Neige ging und er Strom sparen wollte. Von daher gebe es ohnehin kein umfassendes Bewegungsprofil. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass der Angeklagte das Telefon ausgestellt habe, um genau das zu erreichen, nämlich um Bewegungsabläufe zu verschleiern. Dass sich der in Heimersheim ansässige Mann rund 40 Minuten nach Mitternacht in Löhndorf befunden haben soll, erklärte der Anwalt mit der Schlaflosigkeit und dem Bewegungsdrang seines Mandanten. "Auch im Gefängnis ist er täglich acht Kilometer im Gefängnishof unterwegs", so der Strafverteidiger zum General-Anzeiger.

Zahlreiche Fotos und Chatverläufe hatte die Polizei dem Gericht vorgelegt. Der Kammervorsitzende trug den allerdings wenig erkenntnisreichen Inhalt vor und zeigte die vielen Bilder, die vom Tatort – dem Löhndorfer Hubertushof – gemacht worden waren. In der Nacht zum 3. Januar 2021 war es dort kurz nach Mitternacht zum Ausbruch des Feuers gekommen. Fünf in der Scheune untergebrachte Pferde konnten schnell noch in Sicherheit gebracht und aus den Flammen gerettet werden. Landwirtschaftliches Gerät hingegen wurde Raub der Flammen. Der entstandene Sachschaden wurde von der Polizei auf rund eine halbe Million Euro geschätzt.

Am 13. Dezember wird das Verfahren vor dem Koblenzer Landgericht fortgesetzt. Ob weitere Sachverständige hinzugezogen werden, hat die Kammer noch nicht beschieden. Der Anwalt des Angeklagten fordert einen „erfahrenen Experten, der sich mit Scheunenbränden auskennt“.

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