Stadt legt Doppelhaushalt vor Sinziger Verschuldung steigt erheblich an

Sinzig · Fürdie Jahre 2022 und 2023 legt die Stadt Sinzig erstmals den Entwurf eines Doppelhaushalts vor. Klar wird: Landeszuweisungen werden für das Erreichen des prognostizierten Ergebnisses zur Bedingung. Hoffnungen schürt die Erwartung steigender Steuereinnahmen.

 In Sinzig liegt ein Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/23 vor. Demnach werden die Schulden der Barbarossastadt in den kommenden beiden Jahren wachsen.

In Sinzig liegt ein Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/23 vor. Demnach werden die Schulden der Barbarossastadt in den kommenden beiden Jahren wachsen.

Foto: Daniel Reinhardt

Erstmals hat die Stadt Sinzig einen Doppelhaushalt vorgelegt, der nun in den Gremien beraten werden soll. Das Zahlenwerk erstreckt sich auf die Jahre 2022 und 2023. Sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ist der Etat für beide Jahre ausgeglichen.

Im von der Stadtverwaltung erarbeiteten Entwurf schließt der Ergebnishaushalt für das angebrochene Jahr mit einem Überschuss in Höhe von 35.000 Euro ab. Im Finanzhaushalt wird derweil mit einem Überschuss in Höhe von 812.000 Euro gerechnet. Das Haushaltsvolumen liegt bei 32,2 Millionen Euro. Einnahmen und Ausgaben halten sich in etwa die Waage. Der Finanzhaushalt enthält einen Gesamtbetrag an Einzahlungen in Höhe von 30,5 Millionen, denen Ausgaben von taxierten 29,6 Millionen gegenüberstehen.

Ausgeglichener Ergebnishaushalt als Ziel

Noch etwas günstiger soll sich die Haushaltsentwicklung dann im nächsten Jahr darstellen: Der Entwurf schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von knapp 800.000 Euro und im Finanzhaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 1,56 Millionen Euro ab. 32,4 Millionen will die Stadt einnehmen, 31,5 Millionen Euro ausgeben, im Finanzhaushalt sind es bei den Einnahmen 30,7 Millionen Euro, bei den Ausgaben 29,2 Millionen Euro. „Der ausgeglichene Ergebnishaushalt zeigt in der Planung auf, dass in der Stadt Sinzig in den Jahren 2022 und 2023 nicht mehr Ressourcen verbraucht werden, als sie erwirtschaftet oder zugewiesen bekommt“, rechnete die Stadtkämmerei vor.

Ausschlaggebend für das ausgeglichene Zahlenwerk sind verschiedene Umstände: So wird davon ausgegangen, dass das Land 1,55 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen überweist, ferner, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht wegbrechen, sondern zumindest das bisherige Niveau der Vorjahre erreicht. Nicht zuletzt darf es keine Mindereinnahmen bei dem der Stadt Sinzig zustehenden Anteil an der Einkommensteuer geben – Faktoren, die von der Stadt selbst nicht zu beeinflussen sind.

Abhängigkeit von Landeszuweisungen

Daher sei es für künftige Planungen weiterhin wesentlich, Faktoren zu finden und Planungsansätze zu überdenken, die bei Wegfall und Kürzung dieser fest eingeplanten Gelder trotzdem die Planung eines ausgeglichenen Haushaltes ermöglichen, hieß es aus dem Rathaus. Klar ist: Ohne Landeszuweisungen in der üblichen Höhe wäre ein Ausgleich des Etats nicht möglich. Dass man in Sinzig optimistisch in die Zukunft schaut, liegt nicht zuletzt an den im vergangenen November veröffentlichten regionalen Steuerschätzungen, die für die kommunalen Haushalte einen Zuwachs ergeben.

Nicht gerade unerheblich entwickelt haben sich indes die Schulden der Barbarossastadt, die aktuell bei knapp 15 Millionen Euro liegen. Ende 2022 sollen es nach derzeitigem Planungsstand 20,5 Millionen, Ende 2023 gar 21,6 Millionen Euro sein. Der tatsächliche Kreditbedarf steht allerdings nicht abschließend fest, da in der Ermittlung lediglich die bisher veranschlagten Investitionen berücksichtigt wurden. In den künftigen Haushaltsjahren kommen nämlich weitere, derzeit im Hinblick auf das tatsächliche Investitionsvolumen noch nicht zu beziffernde Projekte hinzu. Offen ist in diesem Zusammenhang auch, welche Mittel aus dem Wiederaufbaufonds für die bei der Flutkatastrophe teilweise zerstörte Sinziger Infrastruktur und deren Wiederaufbau tatsächlich fließen werden. Zunächst wird sich der Hauptausschuss der Stadt am 7. Februar mit den Zahlen beschäftigen, später dann der Stadtrat.

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