Haushalt des Kreis Ahrweiler Ein großer Schritt in Sachen Konsolidierung

KREIS AHRWEILER · Auch wenn der Sparzwang bleibt: Kreis braucht weder Nachtragshaushalt noch Liquiditätskredit.

 ÖPNV: Ab 2017 werden die Konzessionen für die Linien an Rhein und Ahr gemeinsam und gleichzeitig vergeben.

ÖPNV: Ab 2017 werden die Konzessionen für die Linien an Rhein und Ahr gemeinsam und gleichzeitig vergeben.

Foto: Gausmann

Auch wenn der Haushalt des Kreises Ahrweiler erst am Nikolaus-Vorabend, 5. Dezember, beraten und verabschiedet wird, so hatte die Sitzung des Kreistages etwas von einer "Bescherung light". Denn gute Nachrichten sorgten für gute Stimmung: Für den laufenden Haushalt wird kein Nachbessern nötig sein, erstmals seit Jahren nimmt der Kreis keinen Liquiditätskredit mehr in Anspruch. Das allein gelingt schon nicht vielen Landkreisen im Land.

Im Ergebnishaushalt reduziert sich der prognostizierte Jahresfehlbetrag von minus 2,2 Millionen um 0,9 auf minus 1,3 Millionen Euro. Und dem Finanzhaushalt kommt zugute, dass der Jahresüberschuss des "Eigenbetriebes Schul- und Gebäudemanagement" (ESG) aus 2013 von mehr als 750 000 Euro, der an den Kreishaushalt 2014 zurückfließt, zu einem positiven Ergebnis von 1,7 Millionen Euro führt. Durch diesen "anständigen" Überschuss ist der Kreis in der Lage, die seit 2010 aufgelaufenen Fehlbeträge von 8,5 auf 6,8 Millionen. Das entspricht auch der Forderung der ADD.

Von einem großen Vorwärtsschritt sprach Landrat Jürgen Pföhler, vom "Licht am Ende des Tunnels" CDU-Fraktionschef Karl-Heinz Sundheimer. Der Spar-Kraftakt bleibt, die Lage ist nach wie vor defizitär und angespannt, doch, so Pföhler, "es ist ein deutlicher Tag in Richtung Konsolidierung". "Wir können mit den laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben bestreiten. Wir leben nicht mehr von der Substanz. Das ist kein Zufall, sondern das ist auch ein Ergebnis einer soliden Politik mit Augenmaß", lobte Sundheimer die Verwaltung und die Kollegen. Der positive Abschluss des ESG - Einsparungen in den 13 in Trägerschaft des Kreises befindlichen Schulen ergaben sich bei Personal- und Energiekosten, bei Mittagessen oder Schulbuchausleihe - passe in dieses Bild. Schlechte Konjunkturprognosen, Schieflage bei den Sozialkosten: Das waren für ihn die Schlagworte, um von Bund und Land einen gerechten Kostenverteilungsschlüssel einzufordern.

Ulrich van Bebber (FDP) dankte dem Kämmerer. Aber: "Konsolidierung bleibt das Gebot der Stunde. Der ESG-Abschluss zeigt, dass unsere Schulen in einem hervorragenden Zustand sind, was ein toller Standortfaktor ist." Der Liberale sah jedoch durchs Thema Inklusion, sprich Einstellung von Integrationshelfer und Durchführung baulicher Maßnahmen, weitere Kosten auf den Kreis zukommen. Mit Bund und Land und den "herunter gefahrenen Schlüsselzuweisungen" ging FWG-Fraktionsvorsitzender Jochen Seifert ins Gericht: "Die Zuschüsse zu den Investitionen der Kindergärten werden wie auf dem Verschiebebahnhof nach hinten geschoben. Was jetzt bewilligt wird, kann erst in 2018 ausgezahlt werden. Vorfinanzierung ist das Schlagwort." Dem widersprach der SPD-Landtagsabgeordnete Marcel Hürter: "Die Kommunen werden vom Land nicht im Regen stehen gelassen." Bei allem Diskussions-Warm-Up vor den Haushaltsberatungen: Der Kreistag nahm den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung des Haushaltes freudig zur Kenntnis und winkte den ESG-Jahresabschluss 2013 einstimmig durch.

Der Kreistag beschloss auch, bei sechs Enthaltungen, den Verkehrsverbund Rhein-Mosel, vertreten durch Geschäftsführer Stephan Pauly, mit der Durchführung einer Vorabbekanntmachung zu beauftragen, um die Leistung für das Linienbündel Rhein-Brohltal und Rhein-Ahr bis zum Sommer 2017 neu vergeben zu können. Ab 1. August 2017 sollen dann durch gemeinsame und gleichzeitige Konzessionsvergaben beider Linien Synergien gebündelt werden. In der Vorabbekanntmachung kann der Aufgabenträger Anforderungen zum Beispiel an den Fahrplan oder das Beförderungsentgelt angeben, sprich dem Schüler, Berufspendler und Bürger ein maßgeschneidertes ÖPNV-"Kleid" schaffen. Einig waren sich alle Fraktionen, Qualitätsstandards für die Zeit ab 2017 gemeinsam zu erarbeiten. Die Verkehrsunternehmen können daraufhin eigenwirtschaftliche Anträge abgeben.

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