Flutwarnungen an der Ahr CDU verteidigt Leitstelle in Koblenz

Koblenz · Fehlte ein Fax, eine Mail oder gab es sonst ein Problem, das in der Flutnacht an der Ahr dafür sorgte, dass die Warn-App „Nina“ nicht ausgelöst wurde? Die Diskussion um die Integrierte Leitstelle in Koblenz geht weiter. Jetzt nimmt die CDU die Mitarbeiter in Schutz.

 Die Flut im Juli vergangenen Jahres forderte mehr als 100 Todesopfer. (Symbolbild)

Die Flut im Juli vergangenen Jahres forderte mehr als 100 Todesopfer. (Symbolbild)

Foto: dpa/Boris Roessler

Was die Aufklärung der Flutkatastrophe an der Ahr angeht, zogen CDU und Freie Wähler bisher meist an einem Strang. Doch die Vorwürfe, die der Obmann der Freien Wähler im Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, jüngst gegen die Integrierte Leitstelle Koblenz erhob, gehen aus Sicht der CDU an der Realität vorbei.

„Es dreht sich nicht darum, ob ein Fax oder eine Mail fehlte“, sagte CDU-Untersuchungsausschussmitglied Anette Moesta. Bisher seien Mitarbeiter der Leitstelle nicht berechtigt gewesen, eigenständig Warnungen abzusetzen, solange die Aufforderung dazu fehlte. „Wenn Herr Wefelscheid Unverständnis äußert über das ‚starre Einhalten ministerialer Vorgaben‘, zeigt dies, dass er die Abläufe im Rettungswesen und Katastrophenschutz nicht auf dem Schirm hat“, so Moesta.

Auch Feuerwehr-Gewerkschaft weist Kritik zurück

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte Wefelscheid mitgeteilt: Nur wenn der Einsatzleiter „eine unterzeichnete schriftliche Aufforderung in Form eines Vordrucks in die integrierte Leitstelle per Fax oder E-Mail“ sende, könnten Warnungen – etwa über die App „Nina“ – erfolgen. „Formularangaben“, so das Ministerium, „seien aber weder telefonisch noch per Mail erfolgt.“ Von daher habe die Integrierte Leitstelle in Koblenz keine Berechtigung gehabt, „eigenständig Warnungen auszulösen“. Wefelscheid hatte erklärt, die Führung der Leitstelle habe mitbekommen müssen, dass in der Flutnacht eine Unmenge von Hilferufen aus dem Ahrtal eingegangen sei. Es sei nun zu klären, ob man jenseits der ministerialen Vorschrift „Nina“ hätte auslösen können.

Auch die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft wies Kritik an der Arbeit der Leitstelle zurück. Die vorgeschriebene Vorgehensweise solle verhindern, „dass es zu fehlerhaften oder unautorisierten Warnmeldungen kommt, die zum Beispiel in der höchsten Warnstufe zur bundesweiten Unterbrechung der laufenden TV- und Radioprogramme führen würde“.

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