Landrat unterstützt die Jäger Fütterungsverbot von Wild soll aufgehoben werden

KREIS AHRWEILER · Landrat Jürgen Pföhler unterstützt die Forderung der Jägerschaft im Kreis Ahrweiler, die sich unter anderem gegen das Fütterungsverbot von Wild ausspricht. Die Jäger verlangen mit ihrer Initiative von der Landesregierung Rheinland-Pfalz, dass sie das Fütterungsverbot aufhebt.

Zugleich müssten die Jäger weiter ihrer Verpflichtung nachkommen, den Wildbestand erheblich zu reduzieren, sagte Pföhler gestern im Gespräch mit Jürgen Kindgen, Thomas Güthe und Ariane Beigi, den Vertretern der Kreisjägerschaft Ahrweiler.

Vorsitzender Jürgen Kindgen stellte noch einmal klar: "Unser Augenmerk gilt allen wildlebenden Tiere. Überhöhte Bestände müssen durch Reduktionsabschüsse verringert werden. Verhungert sind aber auch viele Rehe. Ein Aushungern des Wildes zur Absenkung der Zahl ist grausam und wird strikt abgelehnt."

Der Kreis Ahrweiler habe die Abschussvorgaben für Rotwild erhöht, weil der Wildbestand in Teilen des Kreisgebiets nach wie vor zu hoch sei, bestätigte Pföhler. Die mindestens zu erfüllenden Abschussvorgaben in den Revieren des Rotwildkernbereichs seien um 25 Prozent zu steigern. Die Jagdpächter angrenzender Reviere hätten sich bereit erklärt, diese Bemühungen zu unterstützen. Sie erhöhten freiwillig die mit den Jagdgenossenschaften vereinbarten Abschussquoten.

Ein Fütterungsverbot sei jedoch aus mehreren Gründen ungeeignet und abzulehnen. Pföhler: "Das Verbot, Wild in den nahrungsarmen Wintermonaten zu füttern, verstößt nach meiner persönlichen Ansicht gegen den Grundsatz des Tierschutzes, der in der Landesverfassung verankert ist." Das Verbot führe zu hohen Wildschäden, weil die hungernden Tiere ihre Nahrungsaufnahme verlagerten, und zwar in Landwirtschaft, Fortwirtschaft und private Gärten. Außerdem passe das Bild von verendeten Tieren nicht in eine Kulturlandschaft.

Zugleich teilt Pföhler die Auffassung des Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes, Hans Boes, wonach "kein Landwirt sein Vieh verhungern lässt". Das gezielte Verhungernlassen des Wildes sei abzulehnen.

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