Urteil zu Vorfällen im Kreis Ahrweiler Geldstrafe für Misshandlung von Kita-Kindern

Koblenz · Nach einer Fesselung und "Zwangsfütterungen" von Kita-Kindern hat das Landgericht Koblenz eine ehemalige Erzieherin des Kindergartens Regenbogen in Antweiler im Kreis Ahrweiler zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Ort des Geschehens: Die Kita in Antweiler.

Ort des Geschehens: Die Kita in Antweiler.

Foto: Martin Gausmann

Im Koblenzer Prozess um misshandelte Kita-Kinder hat das Landgericht die Hauptangeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Erzieherin habe im Kindergarten Regenbogen in Antweiler im Kreis Ahrweiler ein Mädchen an einen Stuhl gefesselt und in einen Nebenraum geschoben.

Anderen Kindern habe sie die Wangen zusammengekniffen und ihnen teils Flüssigkeit in den Mund geschüttet, um sie zum Essen zu zwingen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Bock am Mittwoch. Ein Junge habe sein Essen in die Hände gespuckt und dennoch weiter essen müssen. Diese „Zwangsfütterungen“ hätten teils Therapien für die Kinder nötig gemacht. Der Prozess habe „emotional sehr aufgewühlt“.

Die Hauptangeklagte, die heute in einer anderen Kita arbeitet, bekam wegen Freiheitsberaubung und Nötigungen eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 9000 Euro. Das entsprach den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

Das Verfahren gegen die zweite Angeklagte, die einstige Kita-Leiterin von Antweiler, wurde abgetrennt. Bei ihr soll auf Antrag der Verteidigung erst ein neues Gutachten klären, ob sie seinerzeit womöglich wegen einer psychischen Erkrankung nicht fähig gewesen war, die Taten ihrer Kollegin zu verhindern.

Die Hauptangeklagte brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Ihr Verteidiger Ernst Angsten kündigte Revision an. Ursprünglich waren viel mehr Fälle von Misshandlung angeklagt - mit mutmaßlichen weiteren Fesselungen sowie dem Quetschen in zu enge Hochstühle. Sie ließen sich aber nicht beweisen, weil sie alleine von Kindern bezeugt werden konnten, die laut einem Gutachten nicht mehr klar zwischen eigenen Erinnerungen und späteren Nachfragen von Erwachsenen zu unterscheiden vermochten. Die Vorfälle liegen bereits mehr als fünf Jahre zurück. Sie lösten seinerzeit bundesweit Schlagzeilen aus.

Eine betroffene Mutter sagte am Mittwoch nach dem Urteil: „Ich bin extrem erleichtert.“ Dafür habe sie jahrelang gekämpft. Eine ihrer Töchter habe nicht mehr richtig schlafen können: „Sie hatte Panikattacken.“ Die Mutter ergänzte: „Ich kann nicht ganz verstehen, warum eine Haftstrafe nicht in Betracht kommt.“

Der Vorsitzende Richter Bock hatte allerdings darauf hingewiesen, dass die verurteilte Erzieherin nicht vorbestraft gewesen sei, ihren damaligen Job verloren habe und möglicherweise auch um ihren aktuellen Arbeitsplatz fürchten müsse. Zudem habe sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Diese könnten hoch sein, weil auf Antrag der Verteidigung auch Ärzte mit hohen Stundensätzen als Gutachter aussagten.

Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin sagte, sie erwäge eher keine Revision, erörtere dass aber mit ihrer Behördenleitung. Auch die betroffene Mutter im Gerichtssaal teilte als Nebenklägerin mit, sie denke nicht an eine Revision. Das Urteil gegen die zweite Angeklagte wegen mutmaßlicher Beihilfe zur Nötigung durch Unterlassen ist laut dem Vorsitzenden Richter Bock am 15. Oktober vorgesehen. Ursprünglich waren in dem am 8. Mai begonnenen Prozess noch zwei weitere ehemalige Erzieherinnen angeklagt, mangels Beweisen aber alsbald freigesprochen worden.

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