Stiftung gab Gutachten in Auftrag Denkmalgeschützte Brücken an der Ahr können erhalten werden

Ahrtal · Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ein Gutachten zu von der Flut beschädigten Brücken in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist grundsätzlich positiv.

 Die Brücke an der Sternbergsmühle in Dernau soll aus Sicht der Gemeinde erhalten bleiben.

Die Brücke an der Sternbergsmühle in Dernau soll aus Sicht der Gemeinde erhalten bleiben.

Foto: ahr-foto

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hält den Erhalt von bei der Flut stark beschädigten denkmalgeschützten Ahr-Brücken für „unproblematisch und machbar.“ Das geht aus einer Mitteilung der Stiftung zu einem von dieser in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Das Gutachten befasst sich mit denkmalgeschützten Brücken in Dernau, Rech, Dümpelfeld und Schuld.

Eine Vertreterin der Stiftung übergab das Gutachten am Freitag an Dernaus Ortsbürgermeister Alfred Sebastian. In Dernau geht es um die Brücke an der Steinbergsmühle. „Aus Sicht der Gemeinde ist die Brücke auf jeden Fall zu erhalten“, so Sebastian gegenüber dem General-Anzeiger. Das besondere an dem Bauwerk aus dem 18. Jahrhundert sei, dass es aus gehauenen und nicht aus geschnittenen Steinen bestehe.

Das Gutachten, so teilt die Stiftung mit, erkenne keine akute Bedrohung. Notwendige Maßnahmen bezögen sich laut Gutachten durchweg auf die Beseitigung der akuten Flutschäden, insbesondere bei der Wiederherstellung der Gründungen, der Fundamentsohlen und des Kolkschutzes durch behutsame Wiederauffüllung der Auskolkungen und Vernadelungen oder Verpressungen. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit müssten die Erneuerungen der Rampen, Fahrbahndecken, Rückhaltesysteme für Fahrzeuge und der Geländer erfolgen.

Abriss von Nepomukbrücke in Rech genehmigt

Um künftig gefährliche Aufstauungen an den Brücken zu vermeiden, würden Schutzmaßnahmen im Zuge der Gesamtplanungen des Hochwassermanagements bereits vor der Ortschaft empfohlen. Zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit könnten Hochwasserentlastungsbauwerke wie Stollen, Kanäle und Bypass-Lösungen mit Vorlandbrücken beitragen. Die Instandsetzung der Brücke sei nach Aussage des Gutachtens bedeutend wirtschaftlicher als ein Ersatzneubau. Sie komme auch dem gesetzlichen Schutzauftrag für das Denkmal nach. „Der Erhalt und die hochwassertechnische Ertüchtigung der Brückendenkmale ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Ahrtales – gerade auch als touristische Destination. Erste Konzepte für eine verbesserte touristische Einbindung der Brücken unter der Überschrift ‚Das 7 Brücken-Land' liegen von einer örtlichen Initiative bereits vor,“ so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Für eine der denkmalgeschützten Brücken, mit denen sich das Gutachten befasst, hat die Kreisverwaltung Ahrweiler kürzlich die Genehmigung zum Abriss erteilt. Es geht um die Nepomukbrücke in Rech, die durch die Flutwelle im Jui 2021 schwer beschädigt wurde.

Diesbezüglich spricht die Deutsche Stiftung Denkmalschutz von einer „historischen Fehlentscheidung“ des Kreises. Die Zustellung der Genehmigung erkläre jedoch, warum Rechs Ortsbürgermeister Benjamin Vrijdaghs kurzfristig einen ebenfalls für Freitag vereinbarten Termin mit der Stiftung abgesagt habe.

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