Nahversorgungszentrum auf Rick-Gelände Investor über Stillstand in Sinzig verärgert

SINZIG · Seit einiger Zeit herrscht Stillstand beim geplanten Sinziger Nahversorgungszentrum. Der Projektentwickler hadert deshalb mit der Stadt und dem Kreis.

Zur Sicherung des Einzelhandelsstandorts und zur Stärkung der Innenstadt hat die Stadt Sinzig in den vergangenen Jahren die Entwicklung eines Nahversorgungszentrum auf dem ehemaligen Rick-Gelände zusammen mit einem privaten Investor vorangetrieben. Wie berichtet, wollen sich Aldi, Edeka und Rossmann dort niederlassen.

Ende 2017 wurde die dazu notwendige „vereinfachte raumordnerische Prüfung“ bei der Kreisverwaltung beantragt. Getan hat sich seither nichts. Dies ganz zum Leidwesen des Investors.

Seit September bearbeitet die Stadtverwaltung vielmehr ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das sich unter anderem mit dem ehemaligen Rick-Gelände beschäftigt – einem Areal, das seit drei Jahren dem Investor gehört. Ein Ahruferpark mit Café, Spielgeräten oder eine Wohnbebauung sind im Gespräch, ohne das der Grundstückseigentümer offiziell davon in Kenntnis gesetzt wird. „Mit dem Eigentümer, der sich nur über die Presse informieren kann, haben bis heute weder die Stadtverwaltung noch das beauftragte Planungsbüro gesprochen“, ärgert sich Projektentwickler Rolf Bläsius, der in München ein Planungsbüro betreibt.

Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron: „Die Bevölkerung hat beim Stadtentwicklungskonzept die Möglichkeit, Ideen einzubringen, unabhängig davon, ob die Stadt Eigentümerin der jeweiligen Flächen ist oder nicht. In einer Arbeitsgruppe wurde unter anderem über das Rick-Gelände gesprochen. Ich war nicht anwesend.“

Bürgerbeteiligung als "Ideenschmiede"

Es handele sich bei dieser Bürgerbeteiligung um eine auch gesetzgeberisch verlangte „Ideenschmiede“. Vorschläge aus der Bevölkerung wie beispielsweise eine Wohnnutzung an der Ahr, ein Nahversorgungszentrum an der Ahr oder Mischnutzung mache sich die Verwaltung jedoch nicht automatisch zu eigen. Geron: „Es sind Vorschläge aus der Bevölkerung. Planungsrecht schaffen kann nur der Stadtrat.“

Den Investor beruhigt das nicht. Für ihn gelte nach wie vor die eindeutige Beschlusslage des Stadtrates, und die will er umgesetzt sehen: „Das Rick-Gelände befindet sich im zentralen Versorgungsbereich gemäß Einzelhandelskonzept und ist als Nachversorgungszentrum im Einzelhandelskonzept vorgesehen. Im Flächennutzungsplan soll das Rick-Gelände als Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden. Die Beteiligung der Bürger hat bereits stattgefunden und zu einem positiven Ergebnis geführt.“

Im anhängigen Raumordnungsverfahren teilte die Kreisverwaltung dem Investor vor wenigen Wochen mit, dass alle noch offenen Fragen zum Einzelhandel nach Vorlage eines ergänzenden Gutachtens geklärt und keine Bedenken gegen die Vereinbarkeit mit den einzelhandelsbezogenen Erfordernissen der Raumordnung bestünden. Aber: Man habe inzwischen festgestellt, dass sich das Rick-Gelände in einem „Vorranggebiet Biotopverbund“ befinde. „Nach Prüfung der Original-Planurkunde des Regionalen Raumordnungsplans habe ich der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass sich das Rick-Gelände genau nicht in einem solchen Vorranggebiet befindet“, so Bläsius.

Bis Mitte Dezember will er nun einen positiven Bescheid haben. Die Kreisverwaltung wies diesen Terminwunsch angeblich als „unrealistisch“ zurück. Der Projektentwickler ist sich sicher, dass die raumordnerische Prüfung nur verzögert werden soll. Für ihn stehe fest, dass der Sinziger Bürgermeister verhindern wolle, dass die Stadtratsbeschlüsse zum Nahversorgungszentrum umgesetzt würden. Bläsius: „Geron ist Eigentümer eines Nachbargrundstücks und war Sprecher der Bürgerinitiative, die das Nahversorgungszentrum verhindern wollte, weswegen er im Stadtrat wegen Befangenheit nicht mitwirken darf. Der von der Stadt als Ergebnis der Auftaktveranstaltung für das ISEK kommunizierte Entwicklungsvorschlag für das Rick-Gelände entspricht exakt dem 2017 von der Bürgerinitiative präsentierten Entwicklungsvorschlag.“ Was Geron zurückweist.

Investor durfte nicht an Abstimmungsgespräch teilnehmen

Einem Pressebericht habe der Investor dann entnommen, dass zwischen Kreis und Stadt ein Abstimmungsgespräch stattfand, an dem der Investor – obwohl Antragsteller – nicht teilnehmen durfte, sehr wohl aber Geron – obwohl dieser befangen sei. Geron erklärte seinerzeit: „Wir hatten gerade einen Ortstermin mit der Kreisverwaltung, um in intensiver Abstimmung ein Zielabweichungsverfahren zu prüfen und dieses voranzutreiben – es wird laut Kreisverwaltung noch etwas dauern.“ Geron sieht sich da nicht befangen: „Gegenstand meiner Gespräche mit dem Kreis war die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet. Insoweit liegt keine Befangenheit vor.“

Darüber staunt der Projektentwickler: „Es wurde also in Abwesenheit des Betroffenen besprochen, wie dessen Eigentum genutzt werden soll.“ Für ihn sei offensichtlich, dass das ISEK genutzt werde, um die bindenden Stadtratsbeschlüsse zu unterlaufen und das Mitwirkungsverbot im Stadtrat zu umgehen, das allerdings auch für Verwaltungsverfahren wie die vereinfachte raumordnerische Prüfung gelte.

Geron: „Die Entwicklung des Isek steht nicht in Widerspruch zu Ratsbeschlüssen, sondern wurde vom Stadtrat beschlossen. Dass ich persönlich das NVZ nicht befürworte, darf ich jederzeit kommunizieren.“ Wenn es nach dem laufenden Verfahren eine politische Mehrheit im Stadtrat für das Nahversorgungszentrum gebe, werde es von der Verwaltung zügig umgesetzt.

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