Entscheidung in der Barbarossastadt Kirmes in Sinzig ist trotz Corona für August geplant

Sinzig · Sinzig feiert Kirmes trotz Corona. Der Innenstadt-Rummel ist vom 15. bis 18. August geplant. Die Genehmigungsbehörden gaben überraschend grünes Licht – wohl weil die Stadt versichert, eine ganze Reihe von Schutzauflagen zu erfüllen.

 Auch in Corona-Zeiten kann eine Kirmes stattfinden. In Sinzig sollen sich die Karussells vom 15. bis zum 18. August drehen.

Auch in Corona-Zeiten kann eine Kirmes stattfinden. In Sinzig sollen sich die Karussells vom 15. bis zum 18. August drehen.

Foto: Martin Gausmann

Allen bundesweit festzustellenden Neuinfektionen zum Trotz und der bis Ende August gültigen zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes: Die Kirmes in Sinzig – eine der größten im Ahrtal – wird vom 15. bis zum 18. August rund um die Pfarrkirche Sankt Peter stattfinden. Dies bestätigte die Stadtverwaltung auf eine entsprechende Anfrage des General-Anzeigers.

Der Innenstadt-Rummel soll nach Mitteilung der Stadt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und den Akteuren vor Ort stattfinden. Rathaus-Büroleiter Christian Weidenbach: „Die Besucher erwarten Fahrgeschäfte auf dem Kirchplatz und rund um die Kirche Sankt Peter.“ Bedeutet: Die Bachovenstraße und auch der Marktplatz sind nicht Stätte des bunten Treibens.

Auf dem Veranstaltungsgelände wird es keinen Ausschank von alkoholischen Getränken geben, hieß es aus dem Rathaus. Auch entfällt das traditionelle Feuerwerk, das ansonsten am Kirmesdienstag in den Himmel geschossen wird. Im Hinblick auf Corona-Auflagen sei die bis zum 31. August gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes – inzwischen die zehnte Auflage – und hiermit einhergehend das Hygienekonzept für Freizeitparks maßgeblich und stelle den Mindeststandard dar, erklärte Weidenbach.

Allerdings dürften Veranstaltungen dieser Größenordnung eigentlich kaum mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung kompatibel sein.

Nach GA-Informationen war es jedoch Bürgermeister Andreas Geron gelungen, beim Landesgesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden können.

Ergänzend habe die Stadt Sinzig ein weitergehendes Hygienekonzept für die Kirmes ausgearbeitet. Weidenbach: „Insoweit wird es insbesondere eine Zugangskontrolle durch drei Ein- und Ausgangsschleusen mit Desinfektionsmöglichkeiten sowie eine Kontaktdatenerfassung geben.“

Das Veranstaltungsgelände werde entsprechend eingezäunt. Die Schausteller haben nach Mitteilung des Rathaussprechers für ihre Fahrgeschäfte – soweit erforderlich – ergänzende eigene Hygienekonzepte. Weiter sagte Weidenbach zum General-Anzeiger: „Im Hinblick auf eine etwaige Maskenpflicht wird auf die derzeit gültigen Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung verwiesen.“

Die Verwaltung der Barbarossa­stadt behalte es sich vor, in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens die Kirmes – auch kurzfristig – abzusagen.

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