Erste Ergebnisse für Ahrweiler Landesbehörde kontrolliert den Swistbach im Kreis Ahrweiler

Kreis Ahrweiler · Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie der Kreisverwaltung Ahrweiler haben den Zustand des Swistbachs untersucht. Festgestellt wurden Abflusshindernisse und Aufstauungen.

 Hindernisse und Aufstauungen: Erste Ergebnisse liegen nach der Gewässerschau der SGD Nord und des Kreises Ahrweiler am Swistbach vor.

Hindernisse und Aufstauungen: Erste Ergebnisse liegen nach der Gewässerschau der SGD Nord und des Kreises Ahrweiler am Swistbach vor.

Foto: SGD Nord

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat zusammen mit der Kreisverwaltung Ahrweiler und Vertretern der Ortsgemeinden eine dreitägige Gewässerschau am Swistbach durchgeführt. Dabei haben sich die Experten der SGD Nord den Bach auf einer Länge von etwa elf Kilometern, von der Gemarkungsgrenze Gelsdorf/Kalenborn bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen, genau angeschaut. Nun liegen erste Ergebnisse vor.

Bei der Begehung wurden beispielsweise außerhalb der Ortsgemeinden einige Abflusshindernisse erkannt und Aufstauungen des Gewässers durch Treibgut festgestellt. Bereits vor Ort seien die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt worden, damit eine zeitnahe Beseitigung gewährleistet werden könne. „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein guter Zustand der Bäche, insbesondere bei eintretenden Hochwasserereignissen, von großer Bedeutung ist, denn Treibgut kann beispielsweise den ungestörten Wasserabfluss behindern. Insofern ist die Gewässerbegehung ein Teil der Hochwasservorsorge“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. In diesem Zusammenhang seien zudem „teilnehmende Anwohner durch die Experten sensibilisiert“ worden, ergänzt SGD-Sprecherin Sandra Hansen-Spurzem. „Es wurde auch diskutiert, insbesondere im Kontext zur Hochwasservorsorge und den Umgang mit dem Gewässer als Anlieger.“

Experten sind täglich an der Ahr vor Ort

Gewässerschauen finden ergänzend zu sonstigen Ortsterminen regelmäßig statt. Ziel der Begutachtung ist es, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen. „Die Mängel werden protokolliert und, sofern es sich um Unterhaltungsmaßnahmen handelt, von der Gemeinde Grafschaft oder der Verbandsgemeinde Altenahr beseitigt“, teilt die SGD mit. Bei anderweitigen Mängeln wie unzulässigen Uferbefestigungen oder ungenehmigten baulichen Anlagen werde der SGD zufolge die Beseitigung von der zuständigen Unteren Wasserbehörden, der Kreisverwaltung Ahrweiler, veranlasst.

Auch die Ahr behalten die Fachleute der SGD permanet im Blick. Bereits nach dem großen Hochwasser im Jahre 2016 seien Hansen-Spurzem zufolge Gewässerschauen an der Ahr und dem Adenauer oder Leimerdorfer Bach durchgeführt worden. „Schneller Abfluss auf landwirtschaftlichen Flächen, verrohrte Bäche in den Ortslagen, Bauen bis direkt an die Gewässer, verstopfte Rechen und verlegte Brückenbauwerke waren häufige Ursache für überflutete Straßen und vollgelaufene Gebäude“, sagt die SGD-Sprecherin. Aufgrund dieser Erfahrungen werden seit 2016 zahlreiche Gewässer-Ausbauprojekte zur „Beseitigung oder Entschärfung solcher Ursachen“ durchgeführt. Hansen-Spurzem: „Für die Ahr kann gesagt werden, dass seit dem Flutereignis die Experten der SGD Nord jeden Tag vor Ort sind.“

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