Reaktion auf die Geflügelpest Kreis ordnet Stallpflicht an

KREIS AHRWEILER · Entlang des Rheins und am Laacher See hat der Kreis Ahrweiler die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Damit reagiert der Kreis auf die verbreitete Geflügelpest. 55 Betriebe sind betroffen.

Das Kreis-Veterinäramt warnt vor der Geflügelpest und verschärft die Vorsorgemaßnahmen. Der AW-Kreis ist zwar noch nicht von der Krankheit betroffen. Allerdings wurden in anderen Bundesländern mehrere Infektionen von Wildvögeln mit der Viruskrankheit „Aviäre Influenza“ festgestellt. Die für Geflügel ansteckende Tierseuche wird vor allem durch Wildvögel übertragen und kann schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit zu hohen Tierverlusten und wirtschaftlichen Schäden führen. Erkrankungen beim Menschen wurden nicht nachgewiesen.

Ein erhöhtes Risiko besteht für Tierhaltungen in der Nähe von Rast- und Sammelplätzen der Wildvögel an Gewässern. Daher hat das Kreis-Veterinäramt eine Stallpflicht von Nutztierhaltungen verfügt, die entlang des Rheins von Rolandswerth bis Brohl und für die am Laacher See gelegenen Gemeinden Glees und Wassenach gilt. Am Rhein gilt die Stallpflicht für einen Korridor von 1300 Metern.

Das dortige Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen gehalten werden. Außerdem sind dort Geflügelbörsen und Märkte bis zum 31. Januar verboten. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen“, so die Kreisverwaltung.

In diesen beiden Gebieten am Rhein und am Laacher See sind 55 Betriebe und Haltungen von Nutzgeflügel ansässig. Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch außerhalb der Aufstall-Gebiete entlang des Rheins und am Laacher See – müssen die Sicherheitsvorkehrungen treffen und darauf achten, dass ihre Tiere nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen.

Weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Veterinäramt, E-Mail vetamt@aw-online.de, 02641/975225.

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