Kurpark in Bad Bodendorf Bürger können Pläne für Wohnungsbau bewerten
Bad Bodendorf · Der Kurpark von Bad Bodendorf könnte bald Geschichte sein. Denn auf dem Gelände wollen Geschäftsleute Wohnhäuser bauen. Bevor der Stadtrat entscheidet, soll jedermann die Pläne einsehen und sich zu ihnen äußern dürfen.
Der Bad Bodendorfer Kurpark könnte in seiner bisherigen Form bald Geschichte sein. Denn die Inhaber des nicht weit vom Park entfernten Seniorenzentrums Maranatha und des auf der Dorfseite der Ahrtalstraße stehenden Hotels Maravilla haben Großes vor mit der etwa 150 mal 70 Meter großen Grünfläche, die sie vor etwa 20 Jahren erwarben: Vier Gebäude mit zusammen 70 Wohnungen und eine Tiefgarage wollen sie dort bauen.
Die zur Realisierung dieser Pläne erforderliche behördliche Genehmigung wurde allerdings noch nicht erteilt. Bevor er über Ablehnung oder Genehmigung entscheidet, will der Sinziger Stadtrat auch die Öffentlichkeit befragen. Bei sieben Gegenstimmen von SPD und Grünen stimmte das Plenum deshalb kürzlich dafür, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die von den Investoren vorgelegten Pläne für die Park-Bebauung einzusehen und daneben auch die Träger öffentlicher Belange in die Entscheidung über die Zukunft der Fläche einzubeziehen, die vom Ahr-Hochwasser vom Juli 2021 nahezu vollständig überflutet wurde.
Die Unterlagen, die das Gesetz für dieses Beteiligungsverfahren fordert, würden gerade von den Mitarbeitern der Bauverwaltung zusammengestellt, heißt es dazu auf Anfrage aus dem Rathaus. „In Kürze“ sollen sie offengelegt werden. Damit Einwohner und andere Interessierte vom Fristbeginn erfahren, wird der Offenlegungstermin öffentlich bekannt gemacht. Dann hat jeder mindestens 30 Tage lang die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und Anregungen zu geben sowie Einwände, Kritik und Bedenken zu äußern. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen regeln die Paragrafen drei und folgende des Baugesetzbuches. „Anregungen zur Planung können von jedermann vorgebracht werden“, heißt es aus dem Rathaus.
Daneben schreibt die Stadtverwaltung etwa 60 Fachbehörden und öffentliche Stellen an. „Träger öffentlicher Belange“ werden sie im Gesetzestext genannt. Auch sie haben die Möglichkeit, die Pläne zu bewerten und Stellungnahmen abzugeben. Dazu gehören etwa die Untere Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz und die Versorgungsunternehmen.
Lage im Überschwemmungsgebiet
Gemäß der Vorgaben des Plansicherungsgesetzes werde die Offenlage der Pläne für die Zukunft des Bodendorfer Kurparks „als digitale Offenlage durchgeführt“, heißt es aus dem Rathaus weiter. Das bedeute, dass „sämtliche Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Sinzig eingestellt werden und dort einsehbar sind“. In begründeten Einzelfällen bestehe außerdem die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorherigen Terminabsprache im Bauamt einzusehen.
Die Einwohner haben dann die Möglichkeit, Stellungnahmen formlos bei der Stadtverwaltung einzureichen – per Brief, per E-Mail oder zur Niederschrift. Nach dem Ende der Offenlegungsfrist werden sämtliche Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Bauausschuss und dem Stadtrat vorgelegt. Die haben die von Einwohnern und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken dann abzuwägen, bevor sie in öffentlicher Sitzung über Genehmigung oder Ablehnung der vom Investor vorgelegten Pläne entscheiden.
Das vielleicht wichtigste Thema, mit dem sie sich dann beschäftigen müssen: Auf der Gefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz liegt der Kurpark zwar im Überschwemmungsgebiet, nicht aber im üblicherweise gelb schraffierten Extremhochwasser-Bereich. Deshalb könne, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt, „pauschal nicht von einem Bauverbot gesprochen werden“.