Prozess um Brandstiftung in Löhndorf Staatsanwaltschaft lässt Büro von Verteidiger durchsuchen

Löhndorf/Koblenz · Hat der Strafverteidiger des mutmaßlichen Brandstifters von Löhndorf dessen Briefe aus dem Gefängnis an die Familie weitergeleitet? Diesen Verdacht hegt jedenfalls die Staatsanwaltschaft – und ließ jetzt das Büro des Verteidigers durchsuchen.

 Die Feuerwehr löscht den Brand einer Scheune auf dem Hubertushof in Löhndorf.

Die Feuerwehr löscht den Brand einer Scheune auf dem Hubertushof in Löhndorf.

Foto: Martin Gausmann

Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter, der im Sinziger Stadtteil Löhndorf drei Scheunen angezündet haben soll, zieht sich weiter in die Länge. Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf mühsam zusammengetragene Indizien stützen muss, da der auf der Anklagebank sitzende 26-Jährige weit von sich weist, mit der Feuerserie etwas zu tun zu haben, die den kleinen Ort im vergangenen Jahr auf Trab gehalten hatte.

Nun wurde mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft gar eine Durchsuchung der Kanzlei des Strafverteidigers angestrengt hat wegen des Verdachts einer versuchten Strafvereitelung. Der Strafverteidiger soll verbotenerweise Briefe des Angeklagten aus der Untersuchungshaft an dessen Familie weitergeleitet haben. Der Verteidiger ist empört: „Kein vernünftiger Rechtsanwalt macht so etwas. Wir Anwälte sind doch keine dubiosen Figuren.“ Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft könne er nicht nachvollziehen.

Der Koblenzer Fachanwalt für Strafrecht soll Briefe des Angeklagten an dessen Familien in Empfang genommen und weitergeleitet haben – glaubt die Staatsanwaltschaft. „Habe ich aber nicht. Ich habe von ihm welche bekommen und habe die Briefe abgeheftet“, so der Verteidiger zum General-Anzeiger. Durch die veranlasste Durchsuchung der Kanzlei werde er gehindert, seinen Mandanten ordnungsgemäß zu vertreten. Der Verteidiger, der in dem Verfahren bereits gut und gerne 20 Beweisanträge gestellt hat, zum GA: „Ich verstehe das als Einschüchterungsversuch.“ Der Verdacht einer Strafvereitelung laste auf ihm und könne bei weiteren Verteidigungsmaßnahmen dazu führen, dass die Büroräume des Anwalts erneut durchsucht würden. Der Verteidiger: „Es ist schon behindernd und einschüchternd, wenn auf einmal vier Beamte vor einem stehen und die Büros durchsuchen.“ Er habe sofort Beschwerde eingelegt.

Verteidiger sieht Einschüchterungsversuch

Die Verteidigung beantragte im Namen des Angeklagten, die Hauptverhandlung auszusetzen. Diesem Ansinnen kam die Kammer allerdings nicht nach. Der Angeklagte sieht seine Verteidigungsmöglichkeiten indes eingeschränkt. Der Angeklagte geht davon aus, dass sein Anwalt ihn nicht mehr optimal verteidigen könne, da dieser sich vom forschen Vorgehen der Ermittlungsbehörden eingeschüchtert sehen könnte. Daher wolle er ihm das Mandat entziehen. Richter Thomas Metzger ernannte den Koblenzer Strafverteidiger kurzerhand zum Pflichtverteidiger. Der sagt: „Ich habe den Eindruck, dass das Gericht den Vorstoß der Staatsanwaltschaft auch nicht versteht und sich fragt, was das Ganze soll.“ Es sei offensichtlich, dass die Strafkammer des Landgerichts ihm voll und ganz vertraue.

Der Verteidiger wirft den Ermittlungsbehörden vor, den Angeklagten zu vorschnell der Brandstiftung zu bezichtigen. So führe die Staatsanwaltschaft Indizien an, die nicht immer schlüssig seien. Angegebene Entfernungen, Schrittzahlen Laufzeiten auf einer Smart-Watch: Der Verteidiger zieht die von Polizei und Staatsanwaltschaft festgehaltenen und in der Beweisführung gegen den Angeklagten aufgelisteten Daten erheblich in Zweifel. „Die Datenerrechnungen sind fehlerhaft.“ Die Ermittlungsarbeit beruhe nicht zuletzt deshalb auf „ambitionierten Spekulationen“ (der GA berichtete). Tatsächlich liege ein „Datenchaos“ vor, aus dem sich nichts Tragfähiges zu Lasten seines Mandanten ableiten lasse.

Info: Der Prozess wird am 7. Dezember fortgesetzt.

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