Bademantelgang in Bad Neuenahr Mainz prüft Zuschuss an die AGBN

BAD NEUENAHR · Das von Eveline Lemke aus Bad Bodendorf geführte Mainzer Wirtschaftsministerium prüft die Rückforderung der Zuschüsse zum Bademantelgang in Bad Neuenahr. Das teilte Ruth Boelke, Sprecherin des Ministeriums, am Donnerstagabend mit.

Im März 2007 hatte das Ministerium die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) mit einer Zuwendung in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro für den Bau eines unterirdischen Verbindungsganges zwischen dem Thermalbadehaus und den Ahr-Thermen gefördert.

Die Bezuschussung des sogenannten Bademantelganges war mit der Vorgabe einer 20-jährigen Zweckbindung der Mittel nach Abschluss der Maßnahme verbunden.

Boelke: "Nach den vorliegenden Presseberichten sowie von Aussagen Verantwortlicher der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr in den Medien zu einer Schließung der Ahr-Thermen zum 31. Dezember sowie zu einem möglichen Rückbau der Immobilie besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass die gewährten Fördermittel nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden."

Es sei daher geboten, die Sachlage aufzuklären und Konsequenzen bis hin zu einer Rückforderung des gewährten Betrages zu prüfen. Dazu habe das Wirtschaftsministerium eine förmliche Anhörung eingeleitet.

Bei Fällen, in denen während einer längeren Zweckbindungsfrist aufgrund bei Bewilligung nicht abzusehender Umstände die Zweckbindung nicht mehr eingehalten werde, erfolge in der Regel eine anteilige Rückforderung für die Zeit der nicht eingehaltenen Zweckbindung. Boelke: "Es könnte zu einer Rückförderung in Höhe von 1,7 bis 2 Millionen Euro gegenüber der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr kommen."

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