Zweiter Prozesstag am Landgericht Koblenz Mann aus Remagen soll Enkelinnen missbraucht haben

Koblenz/Remagen · Ein 58-jähriger Remagener muss sich vor dem Landgericht in Koblenz wegen sexueller Übergriffe auf seine Enkelinnen verantworten. Die Anklage wirft dem Mann vor, die drei Kinder mindestes 15 Mal missbraucht zu haben.

 Die Statue Justizia.

Die Statue Justizia.

Foto: Peter Steffen/Archiv

Am Montag fand der zweite von bisher drei geplanten Prozesstagen im Verfahren gegen einen Remagener statt, der seine Enkelinnen sexuell missbraucht haben soll. Dem Angeklagten werden mindestens 15 sexuelle Übergriffe auf seine mittlerweile acht-, elf- und 14-jährigen Enkelinnen im Zeitraum von 2019 bis 2020 vorgeworfen. Die angeklagten Taten haben sich demnach vor allem im Bereich des Wohnorts des Großvaters in Remagen ereignet.

Angefangen habe dies immer, so die mutmaßlich betroffenen Kinder, mit Massagen durch den Angeklagten im Schulter- und Nackenbereich. Dann habe ihr Großvater sie an der Brust angefasst und dies teilweise auch im Intimbereich versucht. Beides bei teils ausdrücklichem Protest des Kindes.

Vernehmungen per Video aufgezeichnet

Bei der Hauptverhandlung vor der ersten Strafkammer des Landgerichts in Koblenz wurden die Vernehmungen der Enkelinnen dem Gericht präsentiert. Diese waren vorher per Video aufgezeichnet worden und wurden per Beamer an die Wand des Saals projiziert. Außerdem vernahm der Vorsitzende Richter Thomas Metzger zwei Zeugen im Alter von 15 und 16 Jahren. Der Cousin und eine ehemalige Freundin der 14-jährigen Enkelin hielten sich im Vergleich zu den mutmaßlichen Opfern mit Anschuldigungen zurück. Ersterer will nichts von grenzüberschreitendem Verhalten gewusst haben, letztere bestätigte knapp, die älteste Schwester habe ihr von den sexuellen Übergriffen erzählt.

Der Beweisaufnahmeprozess ist im Groben beendet. Die Verteidigung hatte beim ersten Verhandlungstag gefordert, ein psychiatrisches Gutachten bei den Kindern durchzuführen. Die Kammer lehnte dies nun ab, da das Erinnerungsvermögen und die psychischen Dispositionen der Mädchen einen stabilen Eindruck erweckten und keinen Anlass böten, Persönlichkeitsstörungen bei den Kindern zu vermuten.

Der Strafverteidiger stellte am zweiten Verhandlungstag keine weiteren Anträge, möchte aber die Zeit bis zum dritten Prozesstag nutzen, um sich mit dem Angeklagten zu beraten. Dieser sitzt zur Zeit in Untersuchungshaft. Am Donnerstag könnte ein Urteil fallen.

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