Räuberischer Diebstahl Mann aus Sinzig muss für fünf Jahre in Haft

Koblenz/Sinzig · Die Koblenzer Staatsanwaltschaft beschuldigte einen Sinziger, im Frühjahr mehrere Diebstähle, zum Teil auch räuberische, begangen zu haben. Das Landgericht hat den Mann jetzt zu fünf Jahren Haft verurteilt.

 Ein Mann aus Sinzig musste sich vor dem Landgericht Koblenz wegen mehrerer Ladendiebstähle verantworten.

Ein Mann aus Sinzig musste sich vor dem Landgericht Koblenz wegen mehrerer Ladendiebstähle verantworten.

Foto: Peter Steffen/Archiv

Fünf Jahre muss ein Mann in Haft, nachdem er im Frühjahr in Sinzig mehrere Ladendiebstähle begangen und dabei ein Messer mit sich geführt hatte. Schwerer räuberischer Diebstahl lautete daher die Anklage der Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen den 39-Jährigen, der das von der 9. Strafkammer des Landgerichts verhängte Urteil mit bewegungsloser Miene zur Kenntnis nahm. Dass die Strafe trotz des stets niedrigwertigen Diebesgutes so hoch ausfiel, war auch dem Umstand geschuldet, dass der Mann auf ein langes Vorstrafenregister blicken kann. Am ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen benötigte Richter Martin Schlepphorst fast 50 Minuten, um all das aufzuführen, was man dem Angeklagten bislang so alles zur Last gelegt hat. Der Kammervorsitzende: „Ich war nachher heiser.“

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten beschuldigt, im Frühjahr mehrere Diebstähle, zum Teil auch räuberische und solche mit Waffen, begangen zu haben. Bis auf einen Fall, in dem der Angeklagte in ein Wohngebäude eingedrungen sein soll, handelte es sich um Warendiebstähle aus Warenkaufhäusern in Sinzig. Zwei Flaschen Rum oder einige Powerbanks: Hochpreisiges hatte er nie im Rucksack, als er vom Ladendetektiv oder vom Personal erwischt wurde. Das Problem, das zum hohen Strafmaß führte: Vielfach hatte der Angeklagte ein Messer bei sich und zum Teil auch Widerstand gegen Mitarbeiter geleistet, die die Diebstähle entdeckt hätten.

Mann muss nun auch einen Entzug antreten

Als Säugling wurde der Mann zur Adoption freigegeben. Als er mit 15 Jahren erfuhr, dass seine Pflegeeltern nicht seine leiblichen Eltern sind, brach er schnell die Schule ab, begann verschiedene Ausbildungen, die er nie beendete, trank Alkohol und tingelte schließlich als Obdachloser durch verschiedene Städte. Erste Diebstähle wurden registriert, immer wieder trat er fortan strafrechtlich in Erscheinung. „Man kann seelische Störungen feststellen. Er fiel schnell aus allen sozialen Beziehungen heraus“, bescheinigte ihm eine Gutachterin in ihrer psychologischen Bewertung vor dem Landgericht. Normen und Grenzen seien beim Angeklagten in den Hintergrund getreten. Eine beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit sei nicht auszuschließen. Nicht zuletzt aufgrund des hohen Alkoholkonsums.

Der war auch im Spiel, als der Angeklagte im Frühjahr an der Kaufland-Kasse vom Personal angehalten wurde. Es kam zu einem Gerangel – der Mann wollte das Weite suchen. Dabei blitzte ein Messer aus dem Ärmel, das ein als Zeuge geladener Mitarbeiter des Warenhauses schließlich an sich nehmen konnte. Schnell war die Polizei vor Ort. Seither sitzt der in Sinzig vorübergehend in einer Obdachlosenunterkunft beherbergte 39-Jährige in Untersuchungshaft.

Während die Staatsanwaltschaft für eine fünfjährige Haftstrafe plädierte, sprach sich Rechtsanwalt Philipp Grassl (Koblenz) für drei Jahre Haft aus. Anders als die Staatsanwältin sah der Verteidiger strafmildernde Umstände, unterstrich das Geständnis des Angeklagten und betonte den insgesamt eher geringen Schaden. Das Gericht schloss sich indes der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe ein Messer als Drohmittel mit sich geführt, die Schuldfähigkeit sei trotz des vorhandenen Alkoholismus nur gering getrübt. Die hohe Rückfallgeschwindigkeit aus früheren Verfahren lasse eine geringere Strafe nicht zu. Neben der Haftstrafe muss der Mann auch einen Entzug antreten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort