Strafkammer-Urteil steht aus Mehrfach Angeklagtem droht Psychiatrie

Bad Breisig/Remagen/Koblenz · Vor dem Koblenzer Landgericht wird ein Gerichtsverfahren gegen einen 26-Jährigen neu neu aufgerollt, der in Bad Breisig, Remagen und Bad Neuenahr-Ahrweiler auf unterschiedliche Weise straffällig geworden sein soll. Eine Einweisung in eine Psychiatrie ist nach einem vorgelegten Gutachten nicht ausgeschlossen.

 Vor dem Landgericht Koblenz wird das Verfahren gegen einen 26-jährigen Angeklagten neu aufgerollt, der in Bad Breisig, Remagen und Bad Neuenahr-Ahrweiler Straftaten begangen haben soll.

Vor dem Landgericht Koblenz wird das Verfahren gegen einen 26-jährigen Angeklagten neu aufgerollt, der in Bad Breisig, Remagen und Bad Neuenahr-Ahrweiler Straftaten begangen haben soll.

Foto: dpa/Peter Steffen

Völlig neu aufgerollt wird vor dem Landgericht Koblenz ein Verfahren gegen einen 26-jährigen Angeklagten, der in Bad Breisig, Remagen oder auch in Bad Neuenahr-Ahrweiler in vielfacher Hinsicht aufgefallen war. Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch und einiges mehr legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last. Ein Jahr und vier Monate Gefängnis hat Felipe M. bereits aufgebrummt bekommen. Dies vom Schöffengericht am Amtsgericht Koblenz. Das erwies sich jedoch als sachlich nicht zuständig. „Das alte Urteil hat sich erledigt, es gibt ein völlig neues Verfahren“, klärte die vorsitzende Richterin der 12. Strafkammer den Angeklagten auf, der in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde.

Gutachten führt zur Neuansetzung

Dass es zu einer Neuauflage der Gerichtsverhandlung kommt, liegt unter anderem jedoch auch an einem Sachverständigengutachten, das zu dem Ergebnis kam, dass voraussichtlich die medizinischen Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie infrage kommen. Das jedoch kann nur eine große Strafkammer verfügen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26–jährigen Angeklagten vor, im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 12. Februar des vergangenen Jahres „mehrere Delikte aus unterschiedlichen Bereichen“ begangen zu haben. Konkret: Felipe M. werden zahlreiche massive Beleidigungen, versuchte Ladendiebstähle von Lebensmitteln und Bekleidung, Sachbeschädigungen oder auch Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Der Angeklagte soll in Wohn- und Geschäftsräume eingedrungen sein, soll dort Gegenstände demoliert, dort auch übernachtet haben, Frauen an anderen Tatorten beschimpft und als „Schlampen“ tituliert haben, er soll in einem Remagener Edeka-Markt versucht haben, Lebensmittel zu stehlen, in Bad Neuenahr sei er – allerdings erfolglos – mit einem Brecheisen und dem Ziel, einen Einbruch zu begehen, unterwegs gewesen.

Urteil der großen Strafkammer entscheidend

Im April stand der Angeklagte dann vor Gericht, nachdem die Polizei ihn festgenommen hatte. Das Amtsgerichts-Schöffengericht Koblenz sah M`s Schuld als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Hiergegen richtete er sich mit einer Berufung, sodass das Verfahren zunächst vor der 8. (kleinen) Strafkammer als Berufungskammer anhängig war. Ein dann von der Berufungskammer in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten ergab zudem, dass beim Angeklagten eine psychische Störung vorliegen könnte und somit eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht komme. Da für eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung aber eine große Strafkammer zuständig ist, hat nun die 12. Kammer das Verfahren übernommen. Das erstinstanzliche Urteil des Schöffengerichts Koblenz wird also durch das für kommende Woche erwartete Urteil dieser Kammer ersetzt werden.

Sehr redselig und selbstbewusst richtete Felipe M. zahlreiche Fragen an das geduldige Gericht, die erkennen ließen, dass er als Angeklagter nicht so richtig verstanden hatte, warum es zur Neuauflage des Verfahrens gekommen war, was dies im Einzelnen bedeutet und dass der Urteilsspruch des Amtsgerichts derzeit gegenstandslos ist. Auch klagte M. über ihm entgegenschlagende Aggressionen in der Justizvollzugsanstalt, in der er nach wie vor einsitzen muss. Ferner würden ihm Medikamente vorenthalten, die er dringend benötige. Die Kammervorsitzende versprach, sich darum zu kümmern. Strafverteidigerin Maike Naumiuk (Koblenz) hat bei ihrem Mandanten noch einige Aufklärungsarbeit zu leisten.

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