Amtsanmaßung nach der Flut? Ex-Oberst der Bundeswehr hat in Uniform im Ahrtal geholfen
Ahrtal/Passau · Gegen einen ehemaligen Offizier der Bundeswehr, der sich der Amtsanmaßung nach der Flutkatastrophe schuldig gemacht haben soll, hat die Staatanwaltschaft Passau Strafbefehl beantragt.
Gegen einen pensionierten Oberst der Bundeswehr hat die Staatsanwaltschaft Passau Strafbefehl beantragt. Dem ehemaligen Soldaten wird nach Angaben der Strafverfolgungsbehörde Amtsanmaßung zur Last gelegt, die im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal steht.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge stehe die Straftat in Verbindung mit einem nach der Flut übergangsweise in der Aloisius-Grundschule in Bad Neuenahr-Ahrweiler entstandenen Familienzentrum, das ohne behördliche Rücksprache eingerichtet worden sein soll und daraufhin noch Ende Juli 2021 von Landesjugendamt und Polizei geschlossen wurde. Vor Ort sei der einstige Bundeswehr-Offizier als Helfer in Uniform aufgetreten, obwohl er bereits 2016 aus dem Dienst ausgeschieden war. „Es geht hierbei um ein Vergehen nach Paragraf 132a des Strafgesetzbuches“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Passau auf GA-Anfrage. Im entsprechenden Paragrafen geht es um den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. „Im Strafbefehl, den wir beantragt haben, geht es ausschließlich um das Tragen der Uniform“, so der Sprecher weiter.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz den Fall betreut, das Verfahren dann aber nach Passau übergeben, weil dort bereits in anderer Sache gegen den Ex-Oberst ermittelt wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Passau sei seitens des Gesetzgebers für derartige Vergehen ein Strafmaß vorgesehen, dass von der Geldstrafe bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe reicht.