Urteil nach Unfall am Laacher See Pferdehalterin muss Radfahrerin 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Laacher See · Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier vom Rad geschubst wird und sich verletzt? Darüber hatte das Landgericht Koblenz in einem Fall am Laacher See zu entscheiden.

Symbolbild.

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Foto: dpa

Das Landgericht Koblenz hat eine Pferdehalterin in einem Zivilverfahren zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6000 Euro verurteilt. Denn ihr Tier, so die Überzeugung des Gerichts, schubste in der Nähe des Laacher Sees eine Radfahrerin vom Rad, woraufhin sich diese verletzte. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung zum „Fall des Monats November“. Allerdings erging das Urteil den Angaben zufolge bereits Mitte Oktober.

Laut Gericht spielte sich der Unfall, der sich im Mai 2021 ereignete, wie folgt ab: Die Klägerin habe gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees eine Radtour unternommen. Auf dem Weg seien ihr zwei Reiterinnen entgegengekommen. Als die Frau an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, sei sie gestürzt. Dabei habe sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zugezogen. Sie sei für mehr als eine Woche ins Krankenhaus gekommen und habe operiert werden müssen.

Im Prozess habe die Klägerin behauptet, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst. Deshalb habe sie von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten verlangt. Die beklagte Reiterin habe die Zahlung verweigert und behauptet, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.

Erhebliche Verletzung an der Schulter

Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der Richter der Mitteilung zufolge nun überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin gedreht und sie so vom Rad gestoßen habe. Wenn ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“.

Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht, heißt es. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungseinschränkung habe der Richter ein Schmerzensgeld von 6000 Euro für angemessen gehalten. Auch die Arzt- und Anwaltskosten müsse die Beklagte übernehmen.

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