Prozess in Ahrweiler Pflegedienstchefin wegen Betruges angeklagt

AHRWEILER · Das hatten selbst erfahrene Prozessbeteiligte noch nicht erlebt: Eine 58-jährige Pflegedienstinhaberin, die sich am Donnerstag wegen Betruges vor dem Ahrweiler Schöffengericht zu verantworten hatte, steht aus Verärgerung über eine Zeugenaussage unvermittelt auf, um schnurstracks den Saal und später auch das Gerichtsgebäude zu verlassen.

Selbst von der energischen Aufforderung des Richters, sich wieder auf ihren Platz zu setzen, zeigte sich die Angeklagte gänzlich unbeeindruckt. Zwar war es dem Verteidiger 20 Minuten später gelungen, seine Mandantin zur Rückkehr zu bewegen. Das Verfahren jedoch wurde vertagt.

Die 58-jährige Kreisstädterin ist Inhaberin eines Pflegedienstes. Laut Anklage soll sie sich zwischen 2005 und 2009 in insgesamt 167 Fällen des Betruges schuldig gemacht haben. Dabei geht es im wesentlichen um zwei Komplexe. Zum einen wird der Angeklagten vorgeworfen, bei den Kostenträgern Leistungen abgerechnet zu haben, die gar nicht erbracht worden sein sollen. Zum anderen sollen medizinische Leistungen von Hilfsschwestern erbracht und abgerechnet worden sein.

Diese dürfen aber nur abgerechnet werden, wenn sie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Ehemalige Mitarbeiterinnen bestätigten die Vorwürfe zum Teil. Eine 56-Jährige gab an, von der Angeklagten "unter Druck gesetzt worden" zu sein, Leistungen zu quittieren, die sie selbst gar nicht erbracht habe. Und eine 49-Jährige gab zu, medizinische Leistungen - wie etwa das Verabreichen von Medikamenten, oder das Setzen von Spritzen - übernommen zu haben, ohne über die geforderte Qualifikation zu verfügen.

"Ich bin alleinerziehende Mutter - wir mussten das tun, weil wir sonst gekündigt worden wären", erklärte die Zeugin. Die Angeklagte räumte ein, Leistungen teilweise zu Unrecht abgerechnet zu haben. Dass nicht erbrachte Leistungen abgerechnet worden seien, sei - wenn überhaupt - ohne ihr wissen geschehen.

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