Keine Mittel aus dem Wiederaufbaufonds Innovationsgesellschaft im Kreis liegt vorerst auf Eis
Kreis Ahrweiler · Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal gerät die Gründung einer Innovationsgesellschaft auf Kreisebene ins Stocken. Der Grund: Laut Mitteilung des Bundesinnenministeriums steht aus Mitteln des Wiederaufbaufonds kein Geld für Personalkosten zur Verfügung. Eine Beratungsfirma soll das Konzept nun erneut prüfen.
Zur Gründung einer Innovationsgesellschaft des Kreises unter Beteiligung der von hauptamtlichen Bürgermeistern geführten Kommunen wird es vorerst nicht kommen. Der Kreistag hat das Vorhaben vorerst zurückgestellt, nachdem sich herausstellte, dass mit der GmbH-Gründung jährlich allein 750.000 Euro an Personalkosten ausgelöst werden und eine Kostenübernahme aus Mitteln des Wiederaufbaufonds nicht infrage kommt. Nun soll eine Beratungsagentur alternative Konzepte erarbeiten. Die Arbeit der geplanten Innovationsgesellschaft sollte eigentlich die bei den zurückliegenden Zukunftskonferenzen entwickelten Ideen auf ihre Tauglichkeit prüfen und im laufenden Wiederaufbau des Ahrtals – wenn möglich – umsetzen.
Bereits im vergangenen Oktober war die Kreisverwaltung beauftragt worden, Kontakt zu allen hauptamtlich geführten Kommunen aufzunehmen mit dem Ziel, gemeinsam eine im Rahmen des Aufbaufonds förderfähige Innovationsgesellschaft zu gründen. Die Innovationsgesellschaft sollte insbesondere folgende Aufgaben haben: die Prüfung und Entwicklung der Ideen der Zukunftskonferenz, die Entwicklung und Koordination von Projektideen, die Abstimmung mit überörtlich tätigen Institutionen und Unternehmen, die Unterstützung der Kommunen und kommunalen Aufbaugesellschaften bei der Beantragung und Abwicklung der Förderungen aus dem Wiederaufbaufonds, die Erarbeitung und Planung von Maßnahmen für Projekte und Bewertung von Möglichkeiten innovativer und zukunftsgerichteter Ansätze und Entwicklungen, auch über den reinen Wiederaufbau hinaus. Eine Beratungsfirma wurde beauftragt, Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.
Nachricht des Bundesinnenministeriums sorgt für Ernüchterung
Außerdem wurden die Kommunen angeschrieben, ob sie als Gesellschafter an der Innovationsgesellschaft mitwirken möchten. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler – so die Kreisverwaltung – habe bislang auf das Schreiben noch nicht geantwortet. Alle anderen Kommunen hätten indes eine grundsätzliche Bereitschaft geäußert. Ernüchterung brachte jedoch ein Schreiben des Bundesinnenministeriums, das darauf aufmerksam machte, dass der Fonds nicht dazu verwendet werden kann, „verwaltungseigene Aufgaben zu finanzieren“.
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaften könnten zwar für eine Förderung durch Aufbauhilfemittel in Betracht kommen, allerdings nur in dem Umfang, in dem sie Maßnahmen der Bauplanung oder ähnliche Maßnahmen der technischen Planung, Vorbereitung und Koordinierung des Wiederaufbaus durchführen. Die geplante Innovationsgesellschaft des Kreises Ahrweiler erfüllt eigentlich diese Voraussetzungen. Das Problem: Eine Förderung von Personal- und Betriebskosten der GmbH wurde nicht zugesagt. Diese Kosten werden jedoch erheblich sein und müssten von den Gesellschaftern der neuen GmbH, also den beteiligten Kommunen, aufgebracht werden. Die eingeschaltete Beratungsfirma soll jetzt alternative Konzepte vorlegen.