Prozess am Landgericht Koblenz Zeuge belastet Angeklagten schwer

Sinzig/Koblenz · Ein 36-Jähriger aus Sinzig steht wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht. Aus Neid und Eifersucht soll er im Schlafzimmer seiner Ex-Freundin Bettzeug und Matratze angezündet und so einen verheerenden Brand ausgelöst haben.

 Ein Mann aus Sinzig muss sich am Landgericht in Koblenz verantworten.

Ein Mann aus Sinzig muss sich am Landgericht in Koblenz verantworten.

Foto: dpa

 Mehr als eine halbe Stunde benötigte Richterin Annette Repar am Dienstag im Koblenzer Landgericht, um das bisherige, äußerst umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten vorzutragen. Der zweite Verhandlungstag gegen den 36-jährigen Sinziger stand an, dem zur Last gelegt wird, schwere Brandstiftung und schwere Körperverletzung begangen zu haben. Zahlreiche Zeugen wurden zum Hergang der Geschehnisse in einer lauen Sommernacht im vergangenen August befragt, in dessen Verlauf eine Wohnung an der Sinziger Friedrich-Spee-Straße plötzlich in hellen Flammen stand und eine Frau nur mit Not in letzter Minute gerettet werden konnte und zahlreiche Hausbewohner evakuiert werden mussten.

 Das Feuer in dem Mehrparteienhaus hatte sich schnell ausgebreitet und sorgte dafür, dass eine Wohnung komplett zerstört wurde. Eine Passantin hatte Feuer und Rauch entdeckt und die Hilfskräfte alarmiert. Polizeibeamte traten schließlich eine Wohnungstüre ein und retteten eine Bewohnerin.

Seit der Kindheit Alkoholprobleme

Der Anfang der 90er Jahre mit seinen Eltern von Polen nach Deutschland übergesiedelte Mann stand schnell im Verdacht, das Feuer gelegt zu haben und wurde festgenommen. Seither sitzt er in Haft. In Handschellen wurde er in den Gerichtssaal geführt.

Mit einer Leiter soll sich der seit seiner Kindheit mit Alkoholproblemen kämpfende und immer wieder auf- und straffällig gewordene 36-Jährige von außen Zutritt in das Zimmer seiner Ex-Freundin verschafft haben – was er selbst nicht bestreitet. Seine ehemalige Lebenspartnerin habe er in der Wohnung nicht angetroffen, über das Fenster sei er deshalb in ihre Wohnung geklettert, weil er sich Sorgen gemacht habe. Schließlich bekomme seine frühere Gefährtin hin und wieder epileptische Anfälle.

Er habe sich lediglich mit einer brennenden Zigarette auf ihr Bett gesetzt, sei dann wohl eingeschlafen und habe so das Feuer entfacht, was er nicht bemerkt haben will. Auch nicht, als er die Wohnung über die Leiter wieder verließ. Für Staatsanwältin Julia Rheinbay stellt sich die Lage anders dar: „Im Schlafzimmer hat er mit einem Feuerzeug aus Neid und Eifersucht das Bettzeug und die Matratze angezündet.“

62-jähriger Bekannter belastet Angeklagten schwer

Ein 62-jähriger Bekannter des Angeklagten, mit dem er wenige Stunden vor Ausbruch des Feuers in einer Obdachlosenunterkunft sowie kurze Zeit nach dem Sirenenalarm Alkohol getrunken hatte, belastete den Angeklagten ebenfalls schwer. Vor dem Brand sei er mit den Worten gegangen: „Ich habe noch etwas zu erledigen.“ Nach dem Feuer sei der 36-Jährige zurückgekommen und habe gesagt: „Ich habe die Wohnung angezündet.“ Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Mann erklärt, dass er sich mit seiner Ex-Freundin mehrfach heftig gestritten habe. Die Wohnung vorsätzlich angezündet habe er aber nicht.

Mehrere am Einsatz beteiligte Polizeibeamte, ein Feuerwehrmann, der als einer der ersten die in Vollbrand stehende Wohnung betrat („durch die starke Rauchentwicklung gab es null Sicht“), Brandermittler der Kripo („das Feuer ging vom Bett aus, technische Defekte konnten wir ausschließen“), ein Hundeführer der Polizei („der Hund wurde bei der Suche nach Brandbeschleunigern nicht fündig“) und eine Passantin, die Flammen und Qualm entdeckt hatte und Alarm schlug, traten in den Zeugenstand. Bereits vor einer Woche hatten Polizeibeamte der Inspektion Remagen vorgetragen, dass der Angeklagte kein Unbekannter für sie sei: Immer wieder komme es zu Auseinandersetzungen, Gewalttätigkeiten und Konflikten unter hohem Alkohol- und Drogenkonsum. So steht der Sinziger auch wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht, nachdem es gleich mehrfach handfeste Auseinandersetzungen mit einem der Polizei ebenfalls bestens bekannten jungen Mann gegeben hatte.

Der Angeklagte wird von dem Oberwinterer Rechtsanwalt Joachim Titz vertreten. Dessen Plädoyer wird am nächsten Verhandlungstag, Freitag, 14. Mai, ab 9 Uhr, erfolgen. Dann wird auch das Urteil erwartet.

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