Zukunft des Freizeitbades in Bad Neuenahr Rat will Grundsatzentscheidungen zum Twin

KREISSTADT · Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler veröffentlicht die Beschlussvorschläge über die Zukunft des Bades für die Stadtratssitzung am 7. März.

 Zwei Flächen an der Bachemer Pius-Straße.

Zwei Flächen an der Bachemer Pius-Straße.

Foto: Stadt

Wenn am Montag, 7. März, der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler seine Grundsatzentscheidungen zur Zukunft des Hallen- und Freizeitbades Twin trifft, geht ein elf Jahre langes Hin und Her zu Ende. Denn eigentlich begannen die Beratungen zum Twin schon bei den Diskussionen über die Sanierung des alten Freibades Ahrweiler im Jahr 2005, bei der von der Stadt schon darauf hingewiesen wurde, dass auch beim Twin mittelfristig mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen sei. Die weitere Diskussion einschließlich Ratsbeschlüssen und das Ergebnis des Moderationsverfahrens ist bekannt.

Nächsten Montag tagen der Sportausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss nicht-öffentlich zu dem Thema. Am 7. März sollen dann öffentlich im Rat die entsprechenden Beschlüsse fallen. Stadtsprecher Dominik Schmitz: „Damit sich alle Bürger vor der öffentlichen Stadtratssitzung auch umfassend informieren können, sind die jeweiligen Sitzungsvorlagen nebst Anlagen auf der städtischen Homepage eingestellt: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de. Damit setzt die Stadt die im Moderationsverfahren zum Twin gezeigte Transparenz in dieser für die Bürger wichtigen Frage fort.“

Unter dem Titel Grundsatzentscheidungen stehen dann zehn Beschlussvorschläge zur Beratung und zur Abstimmung an. Hier verkürzte Auszüge aus den zur Abstimmung stehenden Vorschlägen in der Sitzungsvorlage des Stadtrates:

1.

Die Überlegungen zur Sanierung des Hallenbades werden eingestellt. Statt einer Sanierung soll der Neubau eines Hallenbades erfolgen.

2.

Der Neubau des Hallenbades soll – soweit möglich – auf dem bisherigen Twin-Gelände erfolgen. Der Stadtrat hebt insoweit seinen Beschluss vom 23. März 2015, den Neubau auf dem Sportplatz in Bachem zu planen, auf. Die Verwaltung wird beauftragt, den Neubau auf dem jetzigen Twin-Gelände zu prüfen und zu planen.

3.

Das nach der Stadtratsentscheidung am 23. März 2015 begonnene Architektenauswahlverfahren soll fortgesetzt werden. Dabei soll die Auswahl des Architekten nach fachlichen Kriterien erfolgen. Eines dieser fachlichen Kriterien ist auch die Erfahrung in der Beteiligung von Bürgern.

4.

Hinsichtlich des Raumprogrammes und der Ausstattung für ein neues Hallenbad werden folgende Festlegungen getroffen, die auch Bestandteil des Architektenauswahlverfahrens werden: Schwimmerbecken mit einer Größe von 10 mal 25 Metern, vier Wettkampfbahnen mit Sprungblöcken, Integrierte Sprunganlage mit 1-Meter-Brett und 3-Meter-Plattform, Wassertiefe 1,80 bis 3,50 Meter, separates Nichtschimmer- und Lehrbecken, Kleinkinderbereich und Planschbecken, möglichst attraktive Rutsche im Hallenbad, Umkleide und Sanitärbereiche (zur Versorgung von Innen- und Außenbereich), Kiosk (zur Versorgung von Innen- und Außenbereich), Eingangs- und Kassenbereich (für Innen- und Außenbereich) mit Kassenautomat und ergänzter Personalkasse für Spitzenzeiten.

5.

Auf einen Saunabereich wird beim Neubau des Hallenbades ausdrücklich verzichtet.

6.

Die Finanzierung des Hallenbadneubaus soll erfolgen durch Fördermittel von Bund, Land Kreis, gegebenenfalls Beteiligung der Nachbarkommunen, freiwillige Beteiligung der Bevölkerung (Förderverein, Kachelverkauf) sowie eine Anteilsfinanzierung durch die Stadt durch Grundstücksverkäufe. Von der Erhöhung der Grundsteuer für den Neubau eines Hallenbades soll bis auf weiteres abgesehen werden. Eine ausreichende Förderung und eine nachvollziehbare und auch zeitlich umsetzbare Refinanzierung des verbleibenden städtischen Eigenanteiles durch den Verkauf städtischer Liegenschaften sind zwingende Voraussetzung für einen Hallenbad-Neubau. Zur Disposition stehen dabei Grundstücke an der Pius-Straße, die Südwiese am Twin, die Obstwiese zwischen Twin und den Tennisplätzen, eine Brachfläche „Oben in der Hardt“ an der Schleife der Königsfelder Straße sowie die östliche Piuswiese.

7.

Hinsichtlich der für eine Umsetzung des Neubaus notwendigen Förderung wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Förder- respektive Beteiligungsgespräche zu führen.

8.

Bezüglich der zur Sicherstellung der Investitionsfinanzierung notwendigen Grundstücksverkäufe wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Arbeitsschritte einzuleiten. Hinsichtlich des Sportplatzes Bachem soll im Rahmen dieser Überlegungen zudem eine Berechnung erstellt werden, in der der Erhalt des Sportplatzes als Tennenplatz oder alternativ der Neubau eines Kunstrasenkleinspielfeldes (Größe 50 x 70 Meter) gegenüber gestellt werden.

9.

Die Finanzierung des laufenden Betriebes sowohl des jetzigen Twin als auch eines neuen Twin wird bis auf weiteres über den städtischen Haushalt erfolgen. Dabei ist mit einer erheblichen und fortdauernden jährlichen Unterdeckung zu rechnen, die jeweils im Rahmen des Gesamthaushaltes auszugleichen ist.

10.

Alle am Betrieb des Twin interessierten Menschen werden gebeten, sich in einem Förder- und Interessenverein zusammenzuschließen und die Stadt beim Betrieb – wie im abgeschlossenen Moderations- und Beteiligungsverfahren angeregt – nachhaltig zu unterstützen.

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