Scheunenbrand in Löhndorf Staatsanwalt fordert lange Haft für Brandstifter

Löhndorf/Koblenz · Der Angeklagte bestreitet weiterhin, Feuer in Löhndorf und der Grafschaft gelegt zu haben. Doch der Staatsanwalt plädiert nun auf fast elf Jahre Gefängnis.

Archivbild: Brand in Löhndorf.

Archivbild: Brand in Löhndorf.

Foto: Martin Gausmann

Eine Haftstrafe von fast elf Jahren (zehn Jahre und elf Monate) hat am Dienstagnachmittag die Staatsanwaltschaft in Koblenz für einen mutmaßlichen Brandstifter gefordert, der im Verdacht steht, in 2021 eine ganze Reihe von Bränden in Löhndorf und in der Gemeinde Grafschaft gelegt zu haben. Der 27-jährige Angeklagte ist als Brandstifter vorbestraft und wurde wegen seiner jeweiligen Nähe zu den verschiedenen Tatorten sowie aufgrund von akribisch gesammelten Indizien, ermittelten GPS-Daten, Smartphone- und Fahrzeugdaten sowie Zeugenaussagen verhaftet und sitzt in Untersuchungshaft.

Der junge Mann aus Bad Neuenahr bestreitet die Taten. Hingegen wirft ihm die Staatsanwaltschaft Brandstiftung in gleich acht Fällen vor. Dabei seien Menschenleben in Gefahr gewesen. Unter anderem ein Kind, eine Rollstuhlfahrerin oder auch ein Mann mit einer Beinprothese. Der Rechtsanwalt des Angeklagten sieht seinen Mandanten hingegen ganz und gar nicht überführt. Vielmehr hätten Polizei und Staatsanwaltschaft schlampig gearbeitet.

Verteidigung sieht aktuelle Brände im Kreis Ahrweiler als Beweis für die Unschuld des Angeklagten

Der auf der Anklagebank sitzende Mann sei keineswegs der Brandstifter, der Ende 2021 die Region im Kreis Ahrweiler in Atem gehalten hatte. Wie bereits in vorausgegangenen Verhandlungstagen hatte der Strafverteidiger auf Unstimmigkeiten insbesondere auf einer mit dem Smartphone des Angeklagten korrespondierenden Smart-Watch festgehaltenen Daten hingewiesen. Bewegungsprofile oder Entfernungsangaben seien ebenso zweifelhaft wie Zeitangaben. Immer wieder neue Beweisanträge der Verteidigung, die neue Gutachten und Expertenmeinungen forderte, liefen ins Leere.

Auch Berichte im General-Anzeiger, die sich mit neuerlichen mutmaßlichen Brandstiftungen am Wochenende in der Grafschaft befassten, spielten eine Rolle: Die Serie an Brandstiftungen werde aktuell offensichtlich fortgesetzt, so der Anwalt (Koblenz) – obwohl der Angeklagte im Gefängnis sitze und als Täter nicht in Frage komme. Das Fazit der Verteidigung, die bei ihrem Mandanten ohnehin kein Motiv für die zur Last gelegten Taten sieht und von großen Defiziten in der Aufklärungsarbeit spricht: „Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich zu früh auf den Angeklagten als Täter festgelegt. Er war es nicht.“

Stattdessen riet der Jurist den Ermittlungsbehörden, sich mit einem auffällig gewordenen „Kapuzenmann“ zu beschäftigen, der ebenfalls von verschiedenen Zeugen an den Tatorten gesehen worden sein soll. Für den 27-Jährigen aus Bad Neuenahr forderte er einen Freispruch und ein geringes Strafmaß für eine von ihm gestandene Tat: In der Grafschaft hatte der Angeklagte in 2021 einige Heuballen angezündet. Dabei war geringer Sachschaden entstanden, da die alarmierte Wehr das Feuer schnell löschen konnte.

Die Staatsanwaltschaft ist sich jedoch sicher, den richtigen Brandstifter auf der Anklagebank sitzen zu haben – den Mann, der für acht Feuer mit hohem Sachschaden und Gefahr für Leib und Leben verantwortlich sein soll. „Es bestehen keine Zweifel an der Täterschaft“, so der Staatsanwalt in seinem langen Plädoyer. Der Verteidigung warf er „abenteuerliche Erklärungen“ für die vielen Ungereimtheiten vor, die sich im Laufe der Ermittlungen ergeben hätten. Anders als von der Verteidigung dargelegt, seien die GPS-Daten sehr genau, die Zeugenaussagen zudem zuverlässig und glaubwürdig. Der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft einen starken Geltungsdrang bescheinigte, indes habe „ein Netz an Unwahrheiten ausgelegt“.

Vermutlich am kommenden Donnerstag wird die 2. Kammer des Landgerichtes das Urteil verkünden.

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